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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Gerichtsverfahren; einstweilige Anordnung; Vollstreckungsgegenantrag
Leitsatz
Einwendungen gegen den im Wohnungseigentumsverfahren im Wege einstweiliger Anordnung für die Dauer des Hauptverfahrens festgestellten Anspruch können nicht mit einem WEG-Vollstreckungsgegenantrag geltend gemacht werden.
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