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Suchergebnis Urteilssuche (4151 - 4160 von 7938)
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4 C 198/05 - Kabelgebühren nach Wohnfläche umzulegenLeitsatz: Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, dürfen Kabelgebühren nur nach der Wohnfläche (und nicht nach der Zahl der Wohnungen oder der Anschlußdosen) umgelegt werden.AG Wedding21.10.2005
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(260 Ds) 61 Js 1479/05 (326/05) - Mietnomadentum als BetrugLeitsatz: Weiß der Mieter bereits bei Vertragsschluß, daß er die Miete nicht zahlen kann und erklärt wahrheitswidrig mittels einer Gefälligkeits-Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, keine Mietschulden aus früheren Mietverhältnissen zu haben, macht er sich des Betruges schuldig.AG Tiergarten22.06.2005
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32 M 8009/05 - Keine Räumungskosten bei Geltendmachung des VermieterpfandrechtsLeitsatz: Macht der Gläubiger an den Sachen des Räumungsschuldners sein Vermieterpfandrecht geltend, darf der Gerichtsvollzieher für die Räumung nur einen Vorschuß verlangen, der die Kosten für ein Transportunternehmen nicht enthält (hier: statt 4.000 Euro 400 Euro).AG Köpenick14.02.2005
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214 C 382/04 - Überleitungsvorschriften zur Mietrechtsreform nach wie vor in KraftLeitsatz: Sowohl Wortlaut als auch Sinn der Übergangsvorschriften ergeben, daß das wenige Monate nach dem Mietrechtsreformgesetz erlassene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz die mietrechtlichen Überleitungsvorschriften nicht obsolet machen wollte.AG Charlottenburg03.02.2005
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15 C 528/01 - Kein Mangel bei nachträglicher Verschärfung von Grenzwerten; Trittschalldämmung; technischer StandardLeitsatz: Hat der Vermieter bei Abschluß des Mietvertrages eine Genehmigung zum Dachgeschoßausbau, kann der Mieter nicht später bei Verschärfung der technischen Anforderungen einen verbesserten Trittschallschutz verlangen. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg17.12.2002
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4 C 21/00 - Kein Summierungseffekt bei unwirksamer Quotenhaftungsklausel mit Schönheitsreparaturen-VerpflichtungLeitsatz: Eine unwirksame Quotenhaftungsklausel über Abgeltung von 100 % für Schönheitsreparaturen führt nicht dazu, daß die an anderer Stelle des Mietvertrages vereinbarte Übernahme von Schönheitsreparaturen durch den Mieter unwirksam ist.AG Spandau16.08.2000
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2 C 94/99 - Fristlose Kündigung gegenüber querulatorischem Mieter; Bedrohung des VermietersLeitsatz: Eine fristlose Kündigung ist nach § 554 a BGB zulässig, wenn der Mieter nicht bereit ist, ein Mindestmaß an Zusammenarbeit mit der Hausverwaltung einzuhalten, sondern uneinsichtig rechtskräftige Urteile ignoriert und in unangemessenem Ton Forderungen aufstellt.AG Mitte27.07.2000
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15 a C 73/00 - Werkdienstwohnung; Werkmietwohnung; Personenverschiedenheit zwischen Dienstberechtigtem/Wohnungsgeber/Vermi eterLeitsatz: 1. Liegt Personenverschiedenheit zwischen dem Dienstberechtigten (hier: Wohnungseigentümergemeinschaft) und dem Wohnungsgeber (hier: einzelner Wohnungseigentümer) vor, ist ein einheitlicher Werkdienstvertrag nicht denkbar. 2. Bestand vor der Bildung von Wohnungseigentum ein Werkdienstvertrag mit dem vormaligen Grundstückseigentümer, so wird auch ohne ausdrückliche Vereinbarung die Wohnung mit Eintritt der Personenverschiedenheit aufgrund faktischen Mietverhältnisses zur Werkmietwohnung. 3. Eine getroffene Gebrauchsregelung in Form einer Widmung des Sondereigentums als Hauswartdienstwohnung kann gegenüber dem Sondernachfolger nach Zwangsversteigerung nur dann Wirkung entfalten, wenn sie nach § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist.AG Charlottenburg07.06.2000
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45 C 77/99 - Kopien; Betriebskostenabrechnung; Belegeinsicht; EinsichtsrechtLeitsatz: Dem Vermieter ist der bei einer Versendung von Belegkopien entstehende Kopieraufwand zumutbar, und er kann den Mieter insoweit auch dann nicht auf sein Einsichtsrecht verweisen, wenn sich sein Sitz im Ort des Mietobjekts befindet.AG Hamburg13.10.1999
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47 C 344/98 - Kündigung; treuwidrig; Geräuschbelästigung; Lärm; HausfriedenLeitsatz: Nach einer Kündigung wegen Lärmbelästigung ist das Räumungsverlangen des Vermieters treuwidrig, wenn sich das Verhalten des Mieters nach einer Therapie störungsfrei darstellt und die Hausbewohner an einer Räumung kein Interesse mehr haben.AG Hamburg28.05.1999