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Urteil Überlegungsfrist des Vermieters vor Weitervermietung der Mietsache
Schlagworte
Überlegungsfrist des Vermieters vor Weitervermietung der Mietsache
Leitsatz
Gibt der Mieter die Wohnung nach erfolgter Kündigung unter gleichzeitiger Benennung zumutbar Nachmietinteressenten mehr als drei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses zurück, so steht dem Vermieter für die Weitervermietung der Wohnung grundsätzlich eine Überlegungsfrist von drei Monaten ab Rückgabe der Mietsache zu.
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