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Urteil Ohne Genehmigung angebrachtes Balkonkraftwerk
Schlagworte
Ohne Genehmigung angebrachtes Balkonkraftwerk
Leitsatz
Der Mieter ist zur Entfernung eines ohne Genehmigung angebrachten Balkonkraftwerks verpflichtet, wenn die Solarpaneele außen an der Balkonbrüstung angebracht sind und eine Versicherung und eine Sicherheitsleistung vom Mieter nicht angeboten werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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