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Urteil Eigenbedarf
Schlagworte
Eigenbedarf; rechtsmißbräuchlich; überhöhter Wohnraumbedarf
Leitsatz
Eine Eigenbedarfskündigung ist rechtsmißbräuchlich, wenn sie nur zu dem Zweck erfolgt, einen weit überhöhten Wohnraumbedarf geltend zu machen.
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