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Suchergebnis Urteilssuche (4081 - 4090 von 7938)

  1. 3 C 2250/98 - Mietzinsanspruch; vorzeitiger Auszug; Gebrauchsgewährung; Vertragsbruch; Kündigung
    Leitsatz: Der Vermieter kann von dem vorzeitig ausgezogenen Mieter dann keine Mietzinszahlung verlangen, wenn er selbst infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten außerstande ist, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren.
    AG Lörrach
    24.02.1999
  2. 4 C 23/99 - Zwangsvollstreckung; Titel; Räumung; Lebensgefährte; nichteheliche Lebensgemeinschaft; Besitzrecht; verbotene Eigenmacht; Räumungstitel; einstweilige Verfügung
    Leitsatz: Es ergeht keine einstweilige Verfügung auf Räumung von Wohnraum gegen die in der Wohnung verbliebene Lebensgefährtin des Mieters, der selbst bereits aufgrund eines Räumungstitels ausgezogen ist.
    AG Menden
    22.01.1999
  3. 217 C 223/98 - Betriebskostenvorauszahlung; Betriebskostenabrechnung; Rückzahlung; Rückfoderung
    Leitsatz: Der Mieter kann allein wegen unterlassener Betriebskostenabrechnung die Betriebskostenvorauszahlungen auch nach Beendigung des Mietvertrages nicht zurückverlangen.
    AG Köln
    01.12.1998
  4. 12 C 161/98 - Fristlose Kündigung, Unzumutbarkeit, Fortsetzung, Mietverhältnis, Beleidigung
    Leitsatz: Wirft der Vermieter dem Mieter querulantenhaftes, aufwieglerisches Verhalten vor, ohne hierzu veranlaßt worden zu sein, so ist dem Mieter die weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar, und er ist zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags berechtigt.
    AG Borken
    05.11.1998
  5. 11 C 339/97 - Pauschalpreise für Gasanschlüsse nach billigem Ermessen
    Leitsatz: Die Pauschalbeträge des Versorgungsunternehmens für Hausanschlußkosten müssen billigem Ermessen entsprechen; das Unternehmen trägt dafür die Darlegungs- und Beweislast.
    AG Schöneberg
    23.04.1998
  6. 432 C 7381/95 - Mietmangel; Minderung bei späterem Einbau einer Mobilfunksendeanlage; Elektrosmog; Antennenanlage
    Leitsatz: Die Furcht vor gesundheitlichen Folgen einer langjährigen Dauereinwirkung durch eine Antennenanlage ist nachvollziehbar und stellt eine Beeinträchtigung im Sinne des § 537 BGB dar. (Leitsatz der Redaktion)
    AG München
    30.03.1998
  7. 219 C 36/97 - Drohung; Bedrohung; Gasexplosion; fristlose Kündigung; Zumutbarkeit; Fortsetzung; Mietverhältnis; Zeitungsausschnitt
    Leitsatz: Die Übersendung eines Zeitungsausschnitts über eine Gasexplosion mit Todesfolge durch den Mieter an den Vermieter stellt eine erhebliche Pflichtverletzung dar, die dem Vermieter wegen des Bedrohungscharakters die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar macht.
    AG Köln
    23.05.1997
  8. 43 b C 1436/95 - Kündigung durch Grundstückseigentümer; dingliches Wohnrecht; Vermieterstellung; Wohnungsberechtigter
    Leitsatz: Der Eigentümer des Grundstückes, der an der Mietwohnung ein im Grundbuch eingetragenes dingliches Wohnrecht bestellt hat, ist zur Kündigung dieser Mietwohnung wegen Eigenbedarfs nicht berechtigt.
    AG Hamburg
    19.01.1996
  9. 2 C 0483/94 - Sonderkündigungsrecht; Soldat; Versetzung
    Leitsatz: Das Sonderkündigungsrecht bei Versetzung des Mieters (§ 570 BGB) berechtigt den Mieter auch bei einer späteren, erneuten Versetzung, selbst wenn er bei der ersten hiervon nicht Gebrauch gemacht hat.
    AG Weiden i. d. Opf.
    04.05.1994
  10. 3 C 683/93 - Nutzungsvertrag; Erholungsgrundstück; Zugangsbeschränkungen; Bedingung; gesellschaftlich vertretbarer Grund; Kündigung; wirtschaftliche Verwertung; Nutzungsentgeltverordnung
    Leitsatz: 1. Unentgeltliche Nutzungsverträge über ein Erholungsgrundstück, die der westdeutsche Eigentümer 1963 für die Zeit bis zum Wegfall der Zugangsbeschränkungen abgeschlossen hat, unterliegen seit 1. Januar 1976 den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches; eine etwa vereinbarte auflösende Bedingung ist unbeachtlich. 2. Solche Verträge sind nach § 314 Abs. 3 Satz 3 ZGB nur kündbar, wenn ein gesellschaftlich vertretbarer Grund vorliegt. 3. Die Möglichkeit der wirtschaftlichen Verwertung des Grundstückes ist kein Kündigungsgrund. 4. Die Nutzungsentgeltverordnung gilt sinngemäß auch für unentgeltliche Verträge.
    AG Mitte
    02.12.1993