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Urteil Unberechtigte Kündigung und unwirksame Abrechnung über Hauswartskosten
Schlagworte
Unberechtigte Kündigung und unwirksame Abrechnung über Hauswartskosten
Leitsatz
Eine Betriebskostenabrechnung ist hinsichtlich der Position „Hauswartkosten" unwirksam, wenn die anteiligen Kosten für Verwaltungs- und Instandsetzungstätigkeiten nicht angegeben sind und der Höhe nach nicht nachgewiesene Personalkosten abgerechnet werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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