Urteil Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel, vom Mieter eingebaute Spüle
Schlagworte
Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel, vom Mieter eingebaute Spüle
Leitsätze
1. Die wohnwertmindernden Merkmale „Küche ohne Fenster“ und „nicht beheizbar“ nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel liegen nicht vor, wenn eine frühere Trennwand zum Nachbarzimmer (mit Fenster und Heizung) entfernt wurde.
2. Hat der Mieter eine Küchenspüle eingebaut, der Vermieter aber die Genehmigung davon abhängig gemacht, dass dies ohne Einfluss auf die Orientierungshilfe sein soll, weil auf Verlangen des Mieters eine Spüle vom Vermieter eingebaut worden wäre, liegt kein wohnwertminderndes Merkmal vor.
3. Eine gepflegte Müllstandsfläche ist anzunehmen, wenn im unteren und mittleren Bereich ein blickdichter Sichtzaun vorhanden ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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