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Suchergebnis Urteilssuche (3541 - 3550 von 7930)
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96 C 1358/94 - 31 - Abstandszahlung; auffälliges Mißverhältnis; Zeitwert; WohnungsvermittlungsgesetzLeitsatz: Eine Abstandszahlung für übernommenes Inventar steht in einem auffälligen Mißverhältnis und ist unwirksam, wenn die Gegenleistung den Wert der Gegenstände um mehr als 50 % übersteigt.AG Wiesbaden10.01.1996
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213 C 153/94 - Katzenflöhe; Einschleppen; Haftung; SchadensersatzLeitsatz: Das Einschleppen von Katzenflöhen stellt eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten dar, für die der Mieter aus positiver Forderungsverletzung haftet.AG Köln06.12.1995
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5 C 803/89 - Bindung; langjährige Übung; Nebenkosten; Betriebskosten; AbrechnungLeitsatz: Mietvertragsparteien sind unabhängig von einer abweichenden Vertragsgestaltung für die Zukunft an eine über Jahre hinweg unbeanstandet gebliebene Art und Weise der Abrechnung bestimmter Nebenkosten gebunden.AG Leonberg28.09.1989
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111 C 5219/88 - Geringes AngebotLeitsatz: Das Vorliegen eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum ist zu bejahen, wenn das örtliche Angebot an vergleichbaren Wohnungen die bestehende Nachfrage nicht wenigstens spürbar überschreitet.AG Braunschweig03.08.1989
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3 C 487/87 - Feuchtigkeitsschäden; Mietzinsminderung; Gebrauch; vertragswidrige Beweislast des VermietersLeitsatz: 1. Dem Mieter steht ein Mietminderungsrecht nicht zu, wenn er Feuchtigkeitsschäden durch vertragswidrigen Gebrauch selbst herbeigeführt hat. 2. Bei Feuchtigkeitsschäden ist in einer wärmeren Jahreszeit eine geringere Mietminderung anzusetzen als in einer kälteren Jahreszeit.AG Schöneberg19.04.1988
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40 a C 2574/87 - Taubenkot; Balkon; Mietminderung; Fehler; MangelLeitsatz: Verunreinigungen des Balkons durch Taubenkot rechtfertigen eine Mietminderung.AG Hamburg06.01.1988
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BVerwG 7 B 1.05 - Verwaltungsgerichtsverfahren; Vertretungszwang; BehördenvertretungLeitsatz: Eine Behörde wird nicht i. S. d. § 67 Abs. 1 VwGO ordnungsgemäß vertreten, wenn ein dem Vertretungszwang unterliegender Schriftsatz von einem Bediensteten unterzeichnet ist, der weder die Befähigung zum Richteramt besitzt noch Diplomjurist im höheren Dienst ist. Die fehlende Vertretungsberechtigung des Unterzeichners ist nicht deshalb unbeachtlich, weil der Schriftsatz auf einer behördeninternen Weisung oder Billigung durch einen vertretungsberechtigten Bediensteten beruht.BVerwG06.04.2005
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VG 29 A 249.99 - Revision, Fortführung des VerfahrensLeitsatz: 1. Der Antrag auf Fortführung des Verfahrens ist unzulässig, wenn bereits Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt worden ist. 2. Der Antrag ist im übrigen dann unbegründet, wenn in der mit der Rüge angegriffenen Entscheidung zwar ein höchstrichterliches Urteil nicht erwähnt worden ist, die Entscheidung sich aber mit den darin aufgestellten Rechtsgrundsätzen auseinandersetzt.VG Berlin25.01.2005
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VIII ZR 217/14 - Berliner Kappungsgrenzen-Verordnung im verfassungsrechtlichen RahmenUrteil: ...anderen unberücksichtigt, dass Gerichte...BGH04.11.2015
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2 U 17/12 - Amtshaftungsanspruch; Amtspflichtverletzung; Aufklärungspflicht der Genehmigungsbehörde vor Grundstücksverkehrsgenehmigung; Drittschutz; Schadensersatz; Mitverschulden; Beweislast; Bereicherungsanspruch; VerwendungskondiktionLeitsatz: 1. Die für die Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung gemäß § 1 Abs. 2 GVO a. F. zuständige Behörde ist gemäß § 1 Abs. 3 GVO a. F. verpflichtet, den Sachverhalt aufzuklären und zu prüfen, ob Anmeldungen vorliegen. 2. Diese Pflicht der Genehmigungsbehörde, bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen die Grundstücksverkehrsgenehmigung nicht (sogleich) zu erteilen, dient auch dem Interesse des Vertragspartners des Verfügungsberechtigten. 3. Die Behörde verletzt schuldhaft ihre Amtspflicht, indem sie eine Grundstücksverkehrsgenehmigung erteilt, ohne sich zu vergewissern, ob bereits Rückübertragungsansprüche angemeldet waren. 4. Wird eine Genehmigung zu Unrecht erteilt, hat der Begünstigte Anspruch auf Ersatz derjenigen Schäden, die er im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der Genehmigung gemacht hat. 5. Die fehlende Kenntnis von der Unrichtigkeit der Genehmigung ist kein die Haftung erst begründendes negatives Tatbestandsmerkmal, für das der Anspruchsteller beweispflichtig wäre. 6. Eine Amtspflichtverletzung liegt weiter auch darin, dass die Behörde nicht - auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt - mitgeteilt hat, dass Ansprüche angemeldet sind. 7. Der Anspruchsteller muss sich ein Mitverschulden in Bezug auf die Schadensentstehung anrechnen lassen, wenn er gegen die ihn nach § 3 Abs. 5 VermG treffende Pflicht verstoßen hat, sich vor Verfügungen über das Grundstück zu vergewissern, ob Ansprüche angemeldet sind. (Leitsätze der Redaktion)OLG Brandenburg23.12.2013