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  1. 6 K 2653/04 - Vorgeschobener Enteignungszweck; unlautere Machenschaft; Anbahnung des Grundstückskaufs; werterhöhende Investitionen; Ausschluss der Restitution
    Leitsatz: 1. Die Aufbaugesetz-Enteignung ist eine "unlautere Machenschaft" in der Gestalt eines "Machtmissbrauchs", wenn der ausdrücklich angegebene Enteignungszweck "Verkauf" offenkundig von keiner gesetzlichen Grundlage gedeckt ist. 2. Die Vorschrift des § 3 Abs. 4 Satz 2 VermG ist auf bereits vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes wirksame Verfügungen nicht anwendbar. 3. Der für eine "Anbahnung" des Käufers i. S. d. § 4 Abs. 2 Satz 2 a VermG notwendige innere Zusammenhang fehlt, wenn der Erwerber verlangt, dass vor Abschluss des Erwerbsgeschäfts Instandsetzungsmaßnahmen ausgeführt werden. 4. Werterhöhende oder substanzerhaltende Investitionen im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe c VermG liegen nur dann vor, wenn die Anstrengungen des Erwerbers nach Art und Umfang der Maßnahmen sowie den dadurch bewirkten Veränderungen im Erscheinungsbild deutlich und auffällig über das übliche Nutzerverhalten hinausgegangen sind, so dass sich in ihnen eine durch besondere Opferbereitschaft gekennzeichnete Mühe um den später erworbenen Gegenstand ausdrückt. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Potsdam
    12.03.2008
  2. 2 A 716/05 - Rückgabe von Unternehmensgrundstücken; Unternehmensgrundstück; Erbengemeinschaft; Entschädigungsanspruch; Singularrestitution; Unternehmensrestitution; Quorum
    Leitsatz: Die Rückgabe von Unternehmensgrundstücken nach § 6 Abs. 6 a VermG hat an den "Berechtigten" zu erfolgen, d. h. die in Auflösung befindliche Gesellschaft. Die Rückübertragung direkt an einzelne Gesellschafter ist ausgeschlossen. Ein solcher Rückübertragungsbescheid kann durch die übrigen, übergangenen, Gesellschafter angefochten werden.
    VG Greifswald
    25.10.2005
  3. 9 K 530/01 - Ausgleichsleistung; Vorschubleisten; Menschlichkeit; Rechtsstaatlichkeit; Hilfstatsachen; Beweisanzeichen; Ausschlußtatbestand; besatzungsrechtlicher/-hoheitliche Grundlage
    Leitsatz: 1. Ausgleichsleistungen gem. § 1 Abs. 4 AusglLeistG sind ausgeschlossen, wenn der Betroffene mit seinem Handeln bewußt und mit einer gewissen Stetigkeit das Ziel verfolgt hat, das politische System zu etablieren, zu festigen, auszudehnen und hiergegen gerichteten Widerstand zu unterdrücken. Dazu ist die Übernahme einer größeren Anzahl von Ämtern innerhalb der NSDAP und Gliederungen sowie die Erlangung höherer Ränge ausreichend, auch wenn nicht jede einzelne Betätigung hinsichtlich des Ortes, des Zieles und des Inhalts nachgewiesen wird. 2. Der Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit kann auch aus Hilfstatsachen hergeleitet werden, die als Beweisanzeichen Gewicht haben. 3. Der Ausschlußtatbestand bezieht sich auch auf den dem Grunde nach bestehenden Anspruch auf Rückgabe beweglicher, nicht in einen Einheitswert einbezogener Sachen, die eine natürliche Person durch entschädigungslose Enteignung auf besatzungsrechtlicher/-hoheitlicher Grundlage verloren hat.
    VG Chemnitz
    22.07.2004
  4. VG 25 A 141.95 - faktische staatliche Verwaltung; Ablösebetrag für Grundpfandrechte; Teilungsunrecht
    Leitsatz: Kriterium für das Vorliegen einer "staatlichen Verwaltung" ist, daß die Verwaltung staatlicherseits angeordnet wurde, nicht etwa, daß sie durch eine staatliche Stelle - wie einen VEB Kommunale Wohnungsverwaltung - ausgeübt wurde ("faktische" staatliche Verwaltung).
    VG Berlin
    18.07.2000
  5. 4 K 103/97 - Ausreiseverkauf; Redlichkeit; Täuschung; Zwangslage; Ursächlichkeit
    Leitsatz: Zur Praxis der Behandlung von "Ausreisefällen". Beurteilung der Redlichkeit beim Grunderwerb durch Funktionäre der DDR.
    VG Weimar
    26.05.2000
  6. VG 35 A 3236.96 - Zweckentfremdungsverbot; gewerblicher genutzter Wohnraum in Berlin (Ost); gewerbliche Nutzung ohne Magistratsbeschluss
    Leitsatz: 1. Wohnraum im ehemaligen Ost-Berlin, der mit Genehmigung dauerhaft vor dem 3. Oktober 1990 zu gewerblichen Zwecken genutzt wurde, unterliegt nicht dem Zweckentfremdungsverbot. 2. Die darüber hinausgehende Regelung in Ziffer 4 Abs. 2 Satz 4 AV-2. ZwVbVO, wonach ein Rats- bzw. Magistratsbeschluß erforderlich war, ist unbeachtlich. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    16.06.1997
  7. 2A 846/93 - Investitionsbescheinigung; Investitionsvorrangbescheid; Verfügungsberechtigter; Rückübertragungsberechtigter; Privatperson
    Leitsatz: Ein Anspruch auf Erteilung einer Investitionsbescheinigung nach § 21 Abs. 1 S. 2 InvorG besteht nicht, wenn der Verfügungsberechtigte eine Privatperson ist und er an den Rückübertragungsberechtigten nicht veräußern will.
    VG Greifswald
    02.05.1994
  8. L 27 R 802/15 - Beschäftigung eines zehnjährigen Kindes im Ghetto, Ghetto-Waisenheim, Hilfe bei der Beschäftigung der Mutter
    Leitsatz: 1. Eine aus eigenem Willensentschluss aufgenommene Beschäftigung i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 ZRBG liegt vor, wenn der Ghetto-Bewohner hinsichtlich des Zustandekommens oder der Durchführung der Arbeit noch eine Dispositionsbefugnis zumindest dergestalt hatte, dass er die Annahme oder Ausführung der Arbeit auch ohne Gefahr von Leib, Leben oder seine Restfreiheit ablehnen konnte.2. Nicht nur die Annahme einer vom Judenrat des Ghettos angebotenen Arbeit erfüllt das Tatbestandsmerkmal der „aus eigenem Willensentschluss“ zustande gekommenen Beschäftigung, sondern auch diejenige Tätigkeit, die einem Zögling von der Leitung eines Ghetto-Waisenheimes zugeteilt wurde.3. Ein niedriges Alters des Ghetto-Bewohners (hier: zehn Jahre) steht der Annahme einer aus eigenem Willensentschluss aufgenommenen Beschäftigung nicht entgegen, auch wenn es sich dabei um Kinderarbeit handelte. Es ist deutlich überwiegend wahrscheinlich, dass bereits zehnjährige Kinder in der fraglichen Zeit, die auf sich allein gestellt in einem Ghetto-Waisenheim lebten, Tätigkeiten etwa in nahe gelegenen landwirtschaftlichen Betrieben von ernsthaftem wirtschaftlichem Wert verrichteten. 4. Nahrungsmittel, die der Ghetto-Bewohner für seine Arbeit erhielt, sind als Entgelt zu werten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Entgelt nur geringfügig war oder zum Umfang der geleisteten Arbeit in einem angemessenen Verhältnis stand.5. Eine Beschäftigung i.S.v. § 1 Abs. 1 ZRBG liegt nicht vor, wenn ein Kind seiner Mutter bei deren Beschäftigung im Ghetto Hilfe und Unterstützung zuteil werden ließ. (Leitsätze der Redaktion)
    LSG Berlin-Brandenburg
    07.04.2016
  9. 5 A 622/13 - Rücknahme eines vermögensrechtlichen Restitutionsbescheides, Wirkung für die Vergangenheit
    Leitsatz: Ob der Rücknahme eines vermögensrechtlichen Restitutionsbescheides Wirkung für die Vergangenheit zukommt, kann dahinstehen, wenn und soweit der Eigentumsverlust vor Bekanntgabe des streitgegenständlichen Wasserversorgungsbeitragsbescheids eingetreten ist.
    Sächsisches OVG
    23.10.2015
  10. M 4 K 13.562 - Verzugszinsen für Kapitalentschädigung nach Strafrechtlicher Rehabilitierung frühestens ab 9. Dezember 2010
    Leitsatz: 1. Verzugszinsen für Kapitalentschädigung nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger.2. Keine rückwirkende Verzugszinsenregelung auf Zeitraum vor dem 9. Dezember durch das Vierte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften vom 2. Dezember 2010. (Leitsätze der Redaktion)
    VG München
    01.07.2014