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Suchergebnis Urteilssuche (3141 - 3150 von 7926)

  1. 10 T 71/16 - Schimmelbildung und Wohnverhalten
    Leitsatz: Der eine Mietminderung wegen Schimmelbefalls geltend machende Mieter muss im Prozess ausreichendes Lüften und Beheizen darlegen.  (Leitsatz der Redaktion)
    LG Saarbrücken
    23.12.2016
  2. 65 S 197/16 - Heranziehung des Berliner Mietspiegels 2015 als einfacher Mietspiegel, unrichtige und/oder nicht repräsentative Datenerhebung, Indizwirkung, Vergleichsmiete, qualifizierter Mietspiegel
    Urteil: ...Gerichte, einen vorhandenen Mietspiegel (als...
    LG Berlin
    31.08.2016
  3. 6 S 92/13 - Umlage von Kosten des Müllmanagements auch ohne ausdrückliche Vereinbarung; Müllabfuhr und Müllbeseitigung; Nachsortierung; Reinigung des Müllstandplatzes; Kostenoptimierung; Kostenersparnis; Wirtschaftlichkeitsgrundsatz
    Leitsatz: 1. Kosten des Müllmanagements sind auch dann umlagefähig, wenn mietvertraglich nur die Kosten der „Müllabfuhr" als umlagefähige Betriebskosten vereinbart sind, aber durch die Optimierung der Müllbeseitigung eine Kostensenkung bewirkt wird, die sich für den Mieter durch eine geringere Umlage auswirkt; eine Berufung des Mieters auf die formale Position der fehlenden ausdrücklichen Vereinbarung ist treuwidrig. 2. Der Ansatz von Kosten des Müllmanagements wird erst durch die Unwirtschaftlichkeit begrenzt.
    LG Lüneburg
    17.09.2014
  4. 67 S 476/13 - Minderungsanspruch wegen Baulärms; Baulückenrechtsprechung; stillschweigende Beschaffenheitsvereinbarung
    Leitsatz: Gewährleistungsansprüche des Mieters wegen von einem Nachbargrundstück ausgehender Bauimmissionen sind grundsätzlich nicht durch eine stillschweigende Beschaffenheitsvereinbarung der Mietvertragsparteien ausgeschlossen. Auf den baulichen Zustand des Nachbargrundstücks zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses kommt es dabei bereits grundsätzlich nicht an, sofern die Immissionen nicht bereits zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses erkennbar auf die Mietsache einwirken. Dies gilt unabhängig von der Lage der Mietsache und damit auch für in großstädtischen Innenstadtlagen befindliche Mieträume. Macht sich der Mieter bei Mietvertragsschluss keine oder fehlerhafte Vorstellungen über die Entwicklung seines Wohnumfeldes, ist er bei später auftretenden baubedingten Umfeldmängeln nicht gemäß § 536 b Satz 2 wegen grob fahrlässiger Mangelunkenntnis mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. (Nichtamtliche Leitsätze)
    LG Berlin
    27.02.2014
  5. 65 S 512/12 - Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung im Zweifel im Namen des Vermieters
    Leitsatz: 1. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine Erklärung durch eine Hausverwaltung im Rahmen eines Mietverhältnisses im Zweifel zugunsten des Vermieters erfolgt. 2. Das gilt jedenfalls dann, wenn im Mieterhöhungsverlangen darauf Bezug genommen wird, dass der Vermieter zur Erhöhung berechtigt sei; der Hausverwalter handelt dann als Vertreter und nicht im eigenen Namen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    23.01.2013
  6. 13 S 127/12 - Mieterhöhungsverlangen durch Hausverwalter ohne Vertretungszusatz unwirksam
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen, das als Absender nur den Hausverwalter und nicht den Vermieter angibt, ist unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Potsdam
    21.11.2012
  7. 1 S 5166/11 - Anspruch gegen Verwalter auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes; Ladefrist; Schadensersatz für Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung; einstweilige Anordnung einer Versammlung
    Leitsatz: 1. Ein Miteigentümer hat einen Anspruch gegen den Verwalter auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die Einladung für die nächste Eigentümerversammlung, wenn dessen Behandlung ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, weil sachliche Gründe für eine Erörterung und Beschlussfassung sprechen. Der Anspruch entfällt, wenn die Ladungsfrist des § 24 IV 2 WEG nicht mehr gewahrt werden kann und auf diese Frist auch nicht ausnahmsweise verzichtet werden kann. 2. Verletzt die Hausverwaltung den Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in zu vertretender Weise, kann sich ein Schadensersatzanspruch des Miteigentümers gegen die Hausverwaltung auf Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung auf deren Kosten ergeben. 3. Im Wege der einstweiligen Leistungsverfügung kann der Verwalter jedoch nur ausnahmsweise dann verpflichtet werden, eine solche außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen, wenn die Behandlung eines bestimmten Punktes so dringend ist, dass ein Eigentümer, der bei seinem Einberufungsverlangen ein ordentliches Hauptsacheverfahren abwartet, unverhältnismäßig großen, gar irreparablen Schaden erleidet. Die besondere Dringlichkeit ergibt sich nicht allein schon daraus, dass die Hausverwaltung die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für eine geplante Versammlung so knapp vor dieser Versammlung abgelehnt hatte, dass der Miteigentümer die Aufnahme des Tagesordnungspunktes innerhalb der Frist des § 24 IV 2 WEG nicht mehr erzwingen konnte.
    LG München I
    16.05.2011
  8. 67 S 241/08 - Minderung; pauschaler Abzug nicht umlagefähiger Kosten von Hauswartskosten; Sperrmüllabfuhrkosten; pauschales Bestreiten der Ablesewerte
    Leitsatz: 1. Die die Minderung rechtfertigenden Mängel der Mietsache müssen durch Angabe der tatsächlichen Umstände und Auswirkungen in einer Weise vorgetragen werden, dass die Beeinträchtigungen nachvollzogen werden können und die Angemessenheit der Minderungsquote beurteilt werden kann. 2. Bremsgeräusche des Fahrstuhls, die den höchstzulässigen Schallpegel gemäß DIN 410 in Höhe von 30 dB(A) überschreiten, rechtfertigen eine Minderung von 10 %. 3. Ein pauschaler Abzug von nicht umlagefähigen Hauswartskosten von den Betriebskosten ist nicht zulässig. 4. Laufend anfallende Sperrmüllkosten sind umlagefähig. 5. Das pauschale Bestreiten der Ablesewerte für die Heizkosten ist unbeachtlich. 6. Zeigt der Mieter nach erfolgten Mängelbeseitigungsarbeiten des Vermieters das erneue Auftreten des Mangels nicht an, kann er sich nicht auf eine fortbestehende Minderung berufen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    11.11.2010
  9. 67 S 485/09 - Feststellungsklage wegen unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
    Leitsatz: Ein Feststellungsinteresse des Mieters zur Verpflichtung des Vermieters, Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung durchzuführen, besteht dann nicht, wenn der Vermieter rechtswirksam erklärt hat, er werde von dem Mieter zum Ende des Mietverhältnisses keine Schönheitsreparaturen verlangen. Der Mieter kann insofern auf eine Leistungsklage verwiesen werden. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    18.03.2010
  10. 63 S 149/08 - Modernisierungsmieterhöhung mit pauschalen Kosten
    Leitsatz: Bei einer Pauschalvereinbarung zwischen Vermieter und Generalunternehmer hinsichtlich einer einzelnen Modernisierungsmaßnahme ist in der Mieterhöhungserklärung eine Aufgliederung der Kosten dieser Maßnahme in ihre einzelnen Bestandteile nicht notwendig. Das gilt auch dann, wenn für eine Mehrzahl voneinander abgrenzbarer Modernisierungsmaßnahmen jeweils eigenständige Pauschalvereinbarungen getroffen worden sind. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    05.12.2008