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Urteil Modernisierungsmieterhöhung mit pauschalen Kosten
Schlagworte
Modernisierungsmieterhöhung mit pauschalen Kosten
Leitsatz
Bei einer Pauschalvereinbarung zwischen Vermieter und Generalunternehmer hinsichtlich einer einzelnen Modernisierungsmaßnahme ist in der Mieterhöhungserklärung eine Aufgliederung der Kosten dieser Maßnahme in ihre einzelnen Bestandteile nicht notwendig. Das gilt auch dann, wenn für eine Mehrzahl voneinander abgrenzbarer Modernisierungsmaßnahmen jeweils eigenständige Pauschalvereinbarungen getroffen worden sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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