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V ZR 96/16 - Nachträglicher Einbau eines Aufzuges in WEG, TreppenliftLeitsatz: 1. Der nachträgliche Einbau eines Personenaufzugs durch einen Wohnungseigentümer auf eigene Kosten kann grundsätzlich nur mit Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgen; er begründet in aller Regel - anders als etwa der Einbau eines Treppenlifts oder einer Rollstuhlrampe - auch dann einen Nachteil im Sinne von § 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG für die übrigen Wohnungseigentümer, wenn der bauwillige Wohnungseigentümer aufgrund einer Gehbehinderung auf den Aufzug angewiesen ist, um seine Wohnung zu erreichen. 2. Soll der einzubauende Personenaufzug nur einzelnen bau- und zahlungswilligen Wohnungseigentümern zur Verfügung stehen, wird diesen ein Sondernutzungsrecht an dem für den Einbau vorgesehenen Treppenhausteil eingeräumt; hierfür bedarf es einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer.BGH13.01.2017
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VII ZR 188/13 - Unwirksame Klausel über Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch zum Erstverwalter bestimmten Bauträger, Mängelhaftung des BauträgersLeitsatz: a) Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger selbst als Erstverwalter ermöglicht, ist unwirksam (Anschluss an BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - VII ZR 308/12, GE 2013, 1450 = BauR 2013, 2020). b) Zur Auslegung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung zur Mängelhaftung eines Bauträgers, der sich als Verwender nach Treu und Glauben auf eine etwaige Unwirksamkeit dieser Klausel nicht berufen kann (Anschluss an BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - VII ZR 171/15, GE 2016, 793, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 49/15, GE 2016, 793 = BauR 2016, 1013).BGH30.06.2016
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VII ZR 145/12 - Klageerweiterung durch Umstellung auf höhere Schlusszahlungsklage in zweiter Instanz; AusschlussberufungsfristLeitsatz: Stellt der in erster Instanz erfolgreiche Kläger in der Berufungsinstanz seine Abschlagszahlungsklage aufgrund bereits erstinstanzlich eingetretener Schlussrechnungsreife gemäß § 264 Nr. 3 ZPO auf eine höhere Schlusszahlungsklage um, liegt hinsichtlich der Erhöhung eine Klageerweiterung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO vor, die mit der Anschlussberufung innerhalb der Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO geltend gemacht werden muss.BGH07.05.2015
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V ZB 11/10 - Insolvenzverfahren; Kündigungssperre; Mietvertrag; Nutzungsrecht; Erlöschen der Dienstbarkeit; Fortbestehen des MietgebrauchsrechtsLeitsatz: Die Kündigungssperre des § 112 InsO hindert nicht das Erlöschen einer Dienstbarkeit, welche das aus einem Mietvertrag folgende Nutzungsrecht an dem belasteten Grundstück sichert und unter der auflösenden Bedingung steht, dass über das Vermögen des Berechtigten ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, wenn diese Bedingung vor dem Sicherungsfall eintritt.BGH07.04.2011
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VIII ZR 66/08 - Infektion wirksamer Vorauszahlungs- durch unwirksame Aufrechnungsklausel; fristlose Kündigung bei fortdauernder unpünktlicher MietzahlungLeitsatz: 1. An die Stelle der formularmäßig vereinbarten Mietvorauszahlungsklausel eines am 1. September 2001 bereits bestehenden Mietvertrages, die wegen einer unzulässigen Beschränkung des Mietminderungsrechts unwirksam ist, ist - auch für die Zeit nach dem 1. Januar 2003 - die Fälligkeitsbestimmung des § 551 BGB a. F. getreten. 2. Auch fortdauernde unpünktliche Mietzahlungen können einen Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung im Sinne von § 543 Abs. 1 BGB bilden. Selbst ein (erneuter) Zahlungsverzug mit nur einer Monatsmiete kann dabei den Ausspruch einer Kündigung rechtfertigen, wenn das Vertrauen des Vermieters in die Wiederherstellung einer pünktlichen Zahlungsweise des Mieters angesichts des vorausgegangenen Geschehens sofort wieder enttäuscht worden ist und deshalb nachhaltig erschüttert war. (Leitsatz zu 2 durch die Redaktion)BGH04.02.2009
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III ZR 352/04 - Wirksamkeit einer Veränderungssperre, Nichtigkeit wegen Formfehler, AmtshaftungsanspruchLeitsatz: a) Zur Frage der Wirksamkeit einer Veränderungssperre, die der beabsichtigten Änderung eines Bebauungsplans dienen soll, wenn dieser wegen eines Formfehlers nichtig ist. b) Wird ein Amtshaftungsanspruch wegen rechtswidriger Verzögerung einer Baugenehmigung darauf gestützt, dass eine Veränderungssperre, auf der diese Verzögerung beruht, unwirksam sei, so hat das Amtshaftungsgericht, das die Sperre für wirksam hält, zu prüfen, ob der Anspruch sich (teilweise) daraus herleiten lässt, dass die zeitliche Geltungsdauer der Sperre nicht beachtet worden ist.BGH30.11.2006
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VIII ZR 251/05 - Darlegungs- und Beweislast des Mieters für gebotenen Vorwegabzug von Betriebskosten bei sowohl zu Wohn- als auch Gewerbezwecken genutzten AbrechnungseinheitenLeitsatz: Rechnet der Vermieter preisfreien Wohnraums über Betriebskosten in gemischt genutzten Abrechnungseinheiten nach dem Flächenmaßstab ab, ohne einen Vorwegabzug der auf Gewerbeflächen entfallenden Kosten vorzunehmen, so trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß diese Kosten zu einer erheblichen Mehrbelastung der Wohnraummieter führen und deshalb ein Vorwegabzug der auf die Gewerbeflächen entfallenden Kosten geboten ist (im Anschluß an Senatsurteil vom 8. März 2006 - VIII ZR 78/05, NJW 2006, 1419).BGH25.10.2006
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III ZR 43/05 - Fehlerhafte Angabe der (Prozess-) Vertretungsbehörde; Anfechtung eines Entschädigungsfestsetzungsbeschlusses; Entschädigungsfestsetzungsverfahren; Zustellung der Klage „demnächst“Leitsatz: Die Zustellung einer Klage nach § 52 HEG, in der die (Prozess-) Vertretungsbehörde falsch angegeben war, kann als noch „demnächst erfolgt" zu bewerten sein, wenn der Fehler nicht nur auf einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten des Klägers beruhte, sondern auch darauf, dass die benannte Behörde im Rubrum des angefochtenen Entschädigungsfestsetzungsbeschlusses als Vertretungsbehörde im Entschädigungsfestsetzungsverfahren aufgeführt war (im Anschluss an Senatsurteil vom 17. März 1983 ‑ III ZR 154/81 - LM StrEG § 13 Nr. 11).BGH01.12.2005
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XII ZR 224/03 - Verwirkung des Mietnachzahlungsanspruches bei widerspruchslos hingenommenen Mietkürzungen; NachforderungLeitsatz: § 539 BGB a. F. kann nicht analog auf einen Mietzinsrückstand angewandt werden, der aus einer vom Vermieter über längere Zeit widerspruchslos hingenommenen Mietminderung herrührt. Ob der Vermieter mit solchen Nachforderungen ausgeschlossen ist, beurteilt sich nach den allgemeinen Voraussetzungen der Verwirkung.BGH19.10.2005
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VIII ZR 192/03 - Mietrückforderung bei Wohnflächendifferenz von mehr als 10 %Leitsatz: Übersteigt die in einem Mieterhöhungsverlangen angegebene und der Berechnung zugrunde gelegte Wohnfläche die tatsächliche Wohnfläche, so kann der Mieter unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung die Rückzahlung der in der Folgezeit aufgrund der fehlerhaften Berechnung überzahlten Miete verlangen, wenn die Abweichung der tatsächlichen von der angegebenen Wohnfläche mehr als 10 % beträgt (im Anschluß an Senatsurteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. GE 2004, 682).BGH07.07.2004