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Urteil Gebührenstreitwert für künftige Nutzungsentschädigung
Schlagworte
Gebührenstreitwert für künftige Nutzungsentschädigung
Leitsatz
Wird neben dem Räumungsanspruch auch Zahlung von Nutzungsentschädigung geltend gemacht, richtet sich der Gebührenstreitwert nach dem zwölffachen Wert der monatlichen Nutzungsentschädigung.
(Leitsatz der Redaktion)
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