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Suchergebnis Urteilssuche (2731 - 2740 von 7926)

  1. 67 S 306/02 - Mieterhöhung bei Modernisierung; Hinweis auf Pauschalwerklohn nur bei Einzelgewerk
    Leitsatz: Bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung sind die einzelnen Kosten aufzugliedern und zu erläutern. Hat der Vermieter/Eigentümer mit dem Werkunternehmer einen Pauschalpreis vereinbart, kann die Notwendigkeit dieser Aufgliederung im einzelnen entfallen; das gilt jedoch nur bei einzelnen in sich abgeschlossenen Modernisierungsmaßnahmen, nicht nach umfangreicher Modernisierung mit einer Vielzahl von Einzelgewerken.
    LG Berlin
    08.03.2003
  2. 13 O 336/01 - Auskunftsanspruch des Kunden der Wasserbetriebe bei Zählerverwechslung
    Leitsatz: Haben die Berliner Wasserbetriebe den Verbrauch deshalb falsch abgerechnet, weil die Wasserzähler falsch eingebaut wurden und dem Kunden der Verbrauch des Nachbarn berechnet wurde, kann der Kunde nach Feststellung der fehlerhaften Zuordnung für die Vergangenheit Auskunft durch Vorlage richtiger Abrechnungen verlangen.
    LG Berlin
    20.08.2002
  3. 63 S 42/01 - Ersatzzustellung durch Niederlegung; Wohnung
    Leitsatz: Eine Ersatzzustellung durch Niederlegung (z. B. Postanstalt) ist zulässig, wenn der Zustellungsempfänger unter der angegebenen Anschrift tatsächlich wohnt, er aber in der Wohnung nicht angetroffen wurde und eine andere Ersatzzustellungsart nicht möglich war. Eine derartige Zustellung kann auch unter einer Anschrift vorgenommen werden, bezüglich derer der Zustellungsempfänger den zurechenbaren Rechtsschein einer Wohnung gesetzt hat.
    LG Berlin
    28.09.2001
  4. 64 S 262/96 - Mieterhöhungsverlangen; Begründung der Kappungsgrenze
    Leitsatz: 1. Der Vermieter muß schon im Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG eine Überschreitung der Kappungsgrenze von 20 % begründen. 2. Die Umrechnung der vereinbarten Bruttokaltmiete in eine Nettokaltmiete kann nur mit den konkreten Betriebskosten erfolgen. 3. Hat der Mieter einen ursprünglich im Bad vorhandenen Dielenfußboden auf eigene Kosten durch einen anderen Boden ersetzt, liegt kein wohnwertminderndes Merkmal mehr vor.
    LG Berlin
    24.09.1996
  5. 49 C 154/24 - Keine Eigenbedarfskündigung ohne vorherige Wohnungsbesichtigung
    Leitsatz: 1. Soweit eine Eigenbedarfskündigung damit begründet wird, die Bedarfsperson plane nach Abschluss ihrer Ausbildung, ihren Lebensmittelpunkt aus dem Ausland nach Hamburg zu verlegen, handelt es sich um eine unzulässige Vorratskündigung, wenn in der Kündigung lediglich angegeben wird, die Bedarfsperson habe sich auf verschiedene Jobangebote am Ort der Wohnung beworben und möchte dort ihren zukünftigen Lebensmittelpunkt begründen, weil insoweit völlig unklar ist, ob der angedachte Eigenbedarf letztlich umsetzbar ist. 2. Die unterbliebene Besichtigung der Wohnung durch die Bedarfsperson ist ein gewichtiges Indiz gegen eine hinreichende Verfestigung des Eigenbedarfs. Gleiches gilt für den Nichteinzug bis zum Zeitpunkt der übereinstimmenden Erledigungserklärung nach Herausgabe der Wohnung. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Hamburg
    20.12.2024
  6. 49 H 3/23 - Kein selbständiges Beweisverfahren für Vergleichsmiete
    Leitsatz: Ein Gutachten zur Feststellung der Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete kann nicht im selbständigen Beweisverfahren beantragt werden.(Leitsatz der Redaktion)
    AG Hamburg
    16.01.2024
  7. 24 C 328/11 - Potsdamer Mietspiegel auch für Nachbargemeinde; Gemeinde Michendorf; Mieterhöhung
    Leitsatz: Der Potsdamer Mietspiegel ist auf die Gemeinde Michendorf (Ortsteil Wilhelmshorst) anwendbar. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Potsdam
    14.06.2012
  8. 5 C 287/07 - Rechtsanwaltskosten für die Abwehr eines Mieterhöhungsverlangens; Anmahnung der Zustimmung zur Mieterhöhung; Absinken der ortsüblichen Vergleichsmiete durch neuen Mietspiegel vor Ablauf der Zustimmungsfrist
    Leitsatz: Der Mieter hat gegen den Vermieter, der unter Berufung auf den im Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens geltenden Mietspiegel die Zustimmung zur Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt hat, auch dann keinen Anspruch auf Ersatz der für die Abwehr dieses Erhöhungsverlangens entstehenden Anwaltskosten, wenn kurz vor Ablauf der Zustimmungsfrist ein neuer Mietspiegel in Kraft trat, der infolge Absenkung der Mietspiegelwerte die verlangte Miete nicht mehr rechtfertigte, der Vermieter aber dennoch die Zustimmung unter Klageandrohung anmahnte. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    08.01.2008
  9. 204 C 182/05 - Unzulässiges Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung für nicht namentlich benannten Vermieter
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung "namens und in Vollmacht der von uns vertretenen Grundstückseigentümer" ist jedenfalls dann unwirksam, wenn die Eigentümer vielfach gewechselt hatten und in der Vergangenheit dem Mieter die Namen des jeweiligen Vermieters nicht mitgeteilt wurden.
    AG Charlottenburg
    17.11.2005
  10. 3 C 253/95 - Konkludenter Vertragschluß nach Aufstellen einer Mülltonne
    Leitsatz: Ein konkludenter Vertragsschluß durch Aufstellen einer Mülltonne und anschließender Benutzung kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die Tonne bereits durch einen Dritten vertraglich belegt ist. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    20.09.2005