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Urteil Verschweigen des Selbstmordes bei Kaufvertrag über Reihenhaus


Schlagworte

Verschweigen des Selbstmordes bei Kaufvertrag über Reihenhaus

Leitsatz

Im bereits länger zurückliegenden Suizid der Vor-Voreigentümerin eines Anwesens ist keine offenbarungspflichtige Tatsache zu sehen, jedenfalls dann nicht, wenn der Makler keine Anhaltspunkte dafür hat, dass für die Käufer derartige Tatsachen von besonderer Relevanz sind.

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