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Urteil Unwirksame Schönheitsreparaturklausel
Schlagworte
Unwirksame Schönheitsreparaturklausel
Leitsatz
Die Verpflichtung im Formularmietvertrag, wonach der Mieter die Fenster, Balkontüren und Außentüren von innen zu streichen habe, kann bei kundenfeindlichster Auslegung auch eine Verpflichtung zum Streichen von außen enthalten und ist damit insgesamt unwirksam, sodass der Mieter keinerlei Schönheitsreparaturen schuldet.
(Leitsatz der Redaktion)
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