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XII ZR 256/03 - Gebührenstreitwert der Räumungs- und Feststellungswiderklage bei gestaffeltem Mietentgelt; MinderungswiderklageLeitsatz: 1. Zur Wertberechnung nach § 41 GKG bei gestaffeltem Mietentgelt in der streitigen Zeit. 2. Der auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Mietpreisvereinbarung gerichtete Antrag fällt in den Anwendungsbereich des § 41 Abs. 1 GKG, wenn sich aus der Begründung ergibt, daß die behauptete Unwirksamkeit der Entgeltvereinbarung voraussichtlich die Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäfts zur Folge haben würde (hier: wucherische Überhöhung einer Geschäftsraummiete).BGH21.09.2005
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VIII ZR 93/04 - Verjährungsbeginn mit Rückgabe; keine Verjährungshemmung bei Klage aufgrund verdeckter AbtretungLeitsatz: 1. Durch einen im Rahmen der gerichtlichen Güteverhandlung geschlossenen Widerrufsvergleich der Parteien wird die Verjährung eines von dem Vergleich erfaßten Schadensersatzanspruches gemäß § 203 Satz 1 BGB bis zur Erklärung des Widerrufs gehemmt. 2. Die Verjährung wird nicht durch eine Klage aus vermeintlich eigenem Recht gehemmt, wenn der Anspruch auf einer Abtretungsvereinbarung beruht. (Leitsatz 2 von der Redaktion)BGH04.05.2005
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24 W 39/22 - Sofortiges Anerkenntnis trotz Schweigen auf Bitte um Mitteilung der RäumungsbereitschaftLeitsatz: Ein (gewerblicher) Mieter gibt seinem Vermieter noch keine Klageveranlassung i.S.d. § 93 ZPO, wenn er auf eine vor Fälligkeit des Räumungsanspruchs erfolgende schriftliche Anfrage des Vermieters hin nicht seine Erfüllungsbereitschaft anzeigt, sondern bloß schweigt.OLG Düsseldorf07.12.2022
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8 U 157/21 - Ausschluss einer auf Formunwirksamkeit gestützten Kündigung wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben wegen befürchteter InsolvenzLeitsatz: Der bloße Umstand einer im Fall der Räumung zu erwartenden Insolvenzeröffnung über das Vermögen einer juristischen Person als Mieterin von Gewerberäumen genügt nicht, um dem Vermieter nach § 242 BGB eine Berufung auf einen Schriftformmangel i.S.v. § 550 BGB unter dem Gesichtspunkt einer „Existenzgefährdung“ zu versagen.KG07.11.2022
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8 U 116/16 - Schriftformheilungsklausel und Form der OptionsausübungLeitsatz: Die Berufung auf einen etwaigen Formmangel ist treuwidrig, wenn die Parteien eine „Nachholklausel“ vereinbart haben; für eine schriftlich zu erklärende Optionsausübung genügt die einfache Schriftform. (Leitsatz der Redaktion)KG15.06.2017
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4 W 9/16 - Streitwert bei VeräußerungsbeschränkungLeitsatz: Der Streitwert bei einer Klage auf Erteilung der Veräußerungszustimmung beträgt lediglich 10 bis 20 % des Verkaufspreises. (Leitsatz der Redaktion)KG21.04.2016
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3 U 169/08 - Verletzung des Konkurrenzschutzes als SachmangelLeitsatz: 1. Die in der Verletzung eines Konkurrenzschutzes liegende Störung des vereinbarten Gebrauchs der Mietsache kann einen Sachmangel der Mietsache darstellen. 2. Zum Konkurrenzschutz bei der Vermietung von Teil-/Sondereigentum. (Leitsätze der Redaktion)OLG Brandenburg10.06.2009
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I-24 U 163/08 - Betriebskostenabrechnung muss Mietvertragsstruktur beachtenLeitsatz: 1. Eine Betriebskostenabrechnung ist formell unwirksam und deshalb nicht fällig, wenn ihr eine geordnete, d. h. für den durchschnittlich gebildeten, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieter nachvollziehbare Zusammenstellung der Gesamtkosten fehlt, die übersichtlich in einzelne, im Mietvertrag geregelte Abrechnungspositionen gegliedert ist. 2. Legt der Vermieter seiner Betriebskostenabrechnung Belege zugrunde, die nicht an ihn, sondern an einen Dritten adressiert sind, wird nicht die formelle, sondern allenfalls die materielle (inhaltliche) Wirksamkeit der Abrechnung berührt. 3. Dem Vermieter ist es nicht gestattet, gegen den Mieter Nachforderungen aus einzelnen Nebenkostenabrechnungen durchzusetzen, wenn der Vermieter nur einen Teil der Nebenkosten formell wirksam abrechnet, die Abrechnung anderer Teile der Nebenkosten (und Nebenkostenvorauszahlungen) aber unwirksam ist. 4. Vor Abgabe der Mahnsache (nach Widerspruch) an das Prozessgericht und Eingang der Verfahrensakten wird eine anderweitige Rechtshängigkeit nicht begründet.OLG Düsseldorf21.04.2009
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20 RE-Miet 2/99 - Aufspaltung des Mieterhöhungsverlangens in Grundmiete und Schönheitsreparaturanteil unschädlichLeitsatz: 1. Der Wirksamkeit eines gemäß § 2 MHG auf Zustimmung zu einem bestimmten Mietgesamtbetrag gerichteten Erhöhungsverlangens steht nicht entgegen, daß der Vermieter dabei zwischen der Erhöhung der Grundmiete und der Erhöhung des Anteils für Schönheitsreparaturen unterscheidet. 2. Der Vermieter muß in diesem Fall auf Zustimmung zur Erhöhung der Grundmiete einschließlich des Anteils für Schönheitsreparaturen auch dann klagen, wenn er den Anteil für Schönheitsreparaturen unverändert läßt.OLG Frankfurt a. M.21.03.2001
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67 S 88/23 - Unwirksame SchönheitsreparaturklauselLeitsatz: Die Verpflichtung im Formularmietvertrag, wonach der Mieter die Fenster, Balkontüren und Außentüren von innen zu streichen habe, kann bei kundenfeindlichster Auslegung auch eine Verpflichtung zum Streichen von außen enthalten und ist damit insgesamt unwirksam, sodass der Mieter keinerlei Schönheitsreparaturen schuldet.(Leitsatz der Redaktion)LG Berlin13.06.2023