Urteil Instandsetzungsanspruch einzelner Wohnungseigentümer
Schlagworte
Instandsetzungsanspruch einzelner Wohnungseigentümer; Dachterrasse
Leitsätze
1. Der einzelne Wohnungseigentümer kann die Gemeinschaft auf Instandsetzung verklagen, wenn nur ein Eigentümerbeschluss über das Ob, nicht aber über das Wie der Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums vorliegt (offenlassend OLG München, GE 2010, 174, 209 = ZMR 2010, 395).
2. Bestimmt die Gemeinschaftsordnung, dass Kosten der Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums, dessen Nutzung ausschließlich einzelnen Wohnungseigentümern zusteht, von diesen zu tragen sind, bezieht sich dies jedenfalls nicht auf die ordnungsmäßige Erstherstellung von Gebäudebestandteilen (hier: Dachterrasse).
(Leitsätze der Redaktion)
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