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  1. 25 C 113/13 - Voraussetzungen der Sicherungsanordnung
    Leitsatz: Die Sicherungsanordnung darf nur für Ansprüche ergehen, die nach Rechtshängigkeit der Klage fällig geworden sind. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Langenfeld
    03.06.2013
  2. BVerwG 4 C 11.13 - Städtebauliche Sanierungsmaßnahme; Ausgleichsbetrag des Eigentümers; Sanierungsabgabe; Sanierungsausgleichsbetrag; Festsetzungsverjährung; Festsetzungsfrist; förmlicher Abschluss der Sanierung; Aufhebungssatzung; pflichtwidrig unterlassene Aufhebung der Sanierungssatzung; rechtsstaatliches Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit; Vorteilslage; Erlangung des Vorteils; grundstücksbezogene Erklärung der Abgeschlossenheit der Sanierung; vorzeitige Festsetzung des Ausgleichsbetrags; Übergangsvorschriften; verfassungskonforme Auslegung; tatsächlicher Abschluss der Sanierung; Grenzen zulässiger verfassungskonformer Auslegung; Grundsatz von Treu und Glauben; Verwirkung; unzulässige Rechtsausübung; Klageerweiterung; Berufungsbegründung
    Leitsatz: Der auch im öffentlichen Recht geltende Grundsatz von Treu und Glauben stellt sicher, dass sanierungsrechtliche Ausgleichsbeträge nicht zeitlich unbegrenzt nach Erlangung des Sanierungsvorteils festgesetzt werden dürfen. Damit wäre dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - NVwZ 2013, 1004) hinreichend Rechnung getragen.
    BVerwG
    20.03.2014
  3. 6a T 50/09 - Ermächtigung zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung; Wohnungseigentumsverfahren; pflichtwidrige Weigerung des Verwalters; Frist für Versammlung; Klage gegen Verwalter; Individualanspruch auf Einberufung
    Leitsatz: 1. Die Klage auf Ermächtigung zur Einberufung der Eigentümerversammlung kann in dringenden Fällen auch von einzelnen Wohnungseigentümern erhoben werden. 2. Sie richtet sich gegen den Verwalter, der sich pflichtwidrig weigert, die Versammlung einzuberufen. 3. Bei vorangegangenen erfolgreichen Beschlussanfechtungsklagen darf der Verwalter zunächst die Rechtskraft der Ungültigerklärung abwarten. Er verletzt seine Einberufungspflicht selbst dann noch nicht, wenn er danach eine Überlegungs- und Vorbereitungsfrist von etwa einem Monat vor der Einberufung verstreichen lässt. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Frankfurt (Oder)
    01.04.2010
  4. V ZB 36/24 - Verlegung von Gerichtsterminen
    Der Fall: ...Gericht per Fax eingegangenem Schriftsatz...
    BGH
    15.05.2025
  5. I ZR 113/22 - Keine Reservierungsgebühr durch Formularmaklervertrag
    Der Fall: ...Gerichte Bestimmungen in Allgemeinen...
    BGH
    20.04.2023
  6. V ZR 69/21 - Verteilung des Selbstbehalts in einer verbundenen Gebäudeversicherung auf die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach dem gesetzlichen bzw. ver-einbarten Verteilungsschlüssel, Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
    Der Fall: ...bereits seit geraumer Zeit vor Gericht...
    BGH
    16.09.2022
  7. V ZR 65/21 - Verwalterabberufung nach der WEG-Reform
    Der Fall: ...Gerichts zu stellende Entscheidung dahin zu...
    BGH
    25.02.2022
  8. VIII ZR 107/13 - Fristlose Kündigung bei erfundener Mietzahlungsbescheinigung; Vorvermieterbescheinigung; Wirkung der Enthaftungserklärung (Freigabeerklärung) des Treuhänders; Insolvenzverwalter
    Der Fall: ...Gericht eingesetzte Treuhänder erklärte mit...
    BGH
    09.04.2014
  9. VII ZR 8/10 - Werkerfolg bei Erstellung einer Genehmigungsplanung; dauerhafte Genehmigungsfähigkeit; Rechtmäßigkeit einer erteilten Baugenehmigung; Baudurchführung bei sich aufdrängender Fehlerhaftigkeit der Genehmigungsplanung
    Der Fall: .... Das erstinstanzliche Gericht...
    BGH
    10.02.2011
  10. VIII ZR 83/08 - Zwangsversteigerung, Sonderkündigungsrecht des Erstehers; Zuschlagsbeschluss; Mietvorauszahlung; Baukostenzuschuss; Kündigungsrecht
    Der Fall: .... Das Gericht wies im Termin am 31...
    BGH
    11.03.2009