« zurück zur Suche
Urteil Gerichtszuständigkeit im Verhältnis Mietforderung/Hauswartlohn
Schlagworte
Gerichtszuständigkeit im Verhältnis Mietforderung/Hauswartlohn
Leitsatz
Das Arbeitsgericht ist zuständig, wenn der Hauswart ausstehenden Hauswartlohn geltend macht, den der Vermieter nicht gezahlt hat, weil er mit Mietforderungen aufgerechnet hat. In diesem Fall hat das Arbeitsgericht auch über die Aufrechnungsforderung (Mietforderung) zu entscheiden. (Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat