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Suchergebnis Urteilssuche (1991 - 2000 von 7926)
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63 S 361/13 - Räumungsverpflichtung aus Prozessvergleich aufgrund erneuten Zahlungsverzugs; VertragsstrafeversprechenLeitsatz: Verpflichtet sich der Mieter in einem Prozessvergleich, für den Fall der Verletzung seiner Pflicht, die Miete bis zum 3. Werktag eines jeden Monats zu zahlen, die Wohnung zu räumen und an den Vermieter herauszugeben, und sind sich die Parteien darüber hinaus einig, dass der Vermieter aus vorangegangenen Kündigungen wegen Zahlungsverzugs keine Rechte mehr herleiten werde, liegt darin wegen Rechtsverzichts des Mieters ein unwirksames Vertragsstrafeversprechen. Das hat zur Folge, dass der Vermieter aus dem Räumungsvergleich nicht vollstrecken kann (Abgrenzung zu LG Berlin, GE 2014, 391). (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin21.03.2014
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1 S 1062/11 - Ordnungsgemäße Erstherstellung; Instandhaltung und Instandsetzung der Außenfenster im Sondereigentum; erstmalige Herstellung; mangelhafte Dachflächenfenster; Sperrwirkung eines Negativbeschlusses; Gemeinschaftseigentum; Wasserschäden; undichte FensterLeitsatz: 1. Ob ein Negativbeschluss einer späteren positiven Beschlussfassung entgegensteht, ist durch objektiv-normative Auslegung zu bestimmen. Eine Sperrwirkung wird demnach regelmäßig nicht gegeben sein, wenn sich der Beschluss in einer reinen Ablehnung des gestellten Antrages erschöpft. 2. Eine Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung, welche die Instandhaltung und Instandsetzung u. a. der Außenfenster einer Sondereigentumseinheit mit Ausnahme des Außenanstrichs dem jeweiligen Sondereigentümer auferlegt, ist grundsätzlich dahingehend auszulegen, dass von ihr auch eine erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes erfasst wird, jedenfalls soweit es um die Behebung anfänglicher Baumängel geht (entgegen OLG München NZM 2007, 522 f.).LG München I27.06.2011
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10 O 141/10 - Schäden bei Strafverfolgung; Beschädigung einer Wohnungstür durch einen PolizeieinsatzLeitsatz: Es besteht kein Anspruch des Mieters gegen die Staatskasse wegen Beschädigung der Wohnungstür im Rahmen von Strafverfolgungsmaßnahmen. (Leitsatz der Redaktion)LG Rostock10.12.2010
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65 S 89/10 - Kündigung wegen Lärmstörung auf Verlangen eines Mitmieters; Herstellung des vertragsgemäßen ZustandsLeitsatz: Grundsätzlich entscheidet der Vermieter, mit welchen Mitteln er den vertragsgemäßen Zustand zum Gebrauch der Mietsache herstellt. Dabei kann er auch auf die Beschwerde von Mitmietern wegen Lärmstörung nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung eines störenden Mieters gezwungen sein. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin27.08.2010
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1 S 4964/09 - Bauliche Veränderung des Geländers der Dachterrasse; Balkongeländer; Vorbefassung der WEG-Versammlung; heimlicher Umbau; fehlender Nachteil; zustimmungsfreie Änderung; Gestattungsbeschluss; RückbauLeitsatz: 1. Der Klage eines Wohnungseigentümers gegen die übrigen Eigentümer auf Feststellung, dass eine bauliche Änderung am Gemeinschaftseigentum mangels Nachteils gemäß § 14 Nr. 1 WEG zustimmungsfrei sei und deshalb nicht von ihm beseitigt werden müsse, fehlt grundsätzlich das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Kl. nicht zuvor gemäß § 22 I 1 WEG einen Beschluss in der Eigentümergemeinschaft hierüber herbeigeführt hat. 2. Die Vorbefassung der Eigentümerversammlung mit der baulichen Veränderung ist nur dann entbehrlich, wenn sie dem Kl. ausnahmsweise unzumutbar ist, weil etwa im Einzelfall eindeutig und ohne weitere Prüfung feststeht, dass keinerlei Nachteile im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG ausgelöst werden, oder weil von vornherein sicher ist, dass die übrigen Eigentümer das Einverständnis verweigern.LG München I16.11.2009
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2-17 S 78/08 - Auslegung einer vertraglichen Selbstverpflichtung des Mieters zur Durchführung von BauarbeitenLeitsatz: Die in einem Mietvertrag enthaltene Regelung, wonach der Mieter die Durchführung bestimmter Arbeiten in der Wohnung übernimmt, gibt dem Vermieter keinen klagbaren Anspruch. (Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt a. M.20.01.2009
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63 S 223/03 - Präklusion einer erst in zweiter Instanz erhobenen VerjährungseinredeLeitsatz: Eine erst in zweiter Instanz erhobene Verjährungseinrede ist nicht präkludiert, wenn das neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel auf unstreitigen Tatsachen beruht. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin06.02.2004
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64 S 170/02 - Wohnungsmodernisierung; Ausgliederung fiktiver InstandsetzungskostenLeitsatz: 1. In der Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung müssen die fiktiven Instandsetzungskosten nachvollziehbar aus den Gesamtkosten ausgegliedert werden. 2. Die durch die eingebaute Toilettenspülung erzielbare Wassereinsparung muß dargelegt werden. 3. Der Einbau einer "Sicherheitsverglasung" ist auch ohne nähere Erläuterung als Modernisierungsmaßnahme anzuerkennen. 4. Die Verfliesung der Wände im Bad auf 2 Meter stellt auch dann eine Modernisierung dar, wenn der Mieter die Wände bereits bis zu 1,80 m hoch verfliest hatte. 5. Zur Darlegung des Modernisierungscharakters der Verstärkung der Elektrosteigeleitungen reicht die Gegenüberstellung der Leistungsmerkmale der alten und der modernisierten Anlage in der Mieterhöhungserklärung aus. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Mieter bereits bisher mit der alten Anlage ausgekommen ist. 6. Der Einbau einer einbruchshemmenden Wohnungseingangstür stellt ebenso wie derjenige eines Vordachs über der Hauseingangstür eine auf der Hand liegende Modernisierungsmaßnahme dar.LG Berlin05.11.2002
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63 S 180/01 - Befugnisse des Zwangsverwalters; AbwicklungsansprücheLeitsatz: Die Prozeßführungsbefugnis eines Zwangsverwalters endet grundsätzlich mit dem gerichtlichen Aufhebungsbeschluß zur Zwangsverwaltung. Der Zwangsverwalter kann allerdings im Rahmen einer Abwicklungstätigkeit begonnene Prozesse fortführen und neue Prozesse beginnen, soweit es sich um rückständige, auf die Zeit vor dem Wirksamwerden der Aufhebung entfallende Mieten handelt und soweit die notwendigen Ausgaben der Verwaltung und die Kosten des Verfahrens nicht aus einem vorhandenen Barbestand gedeckt werden können. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin12.07.2002
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65 T 106/01 - Keine Angabe zur Kappungsgrenze im MieterhöhungsverlangenLeitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen braucht jedenfalls dann keine Angaben zur Kappungsgrenze zu enthalten, wenn verschiedene Kappungsgrenzen nicht in Betracht kommen können.LG Berlin21.12.2001