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Urteil Zugang des Mieterhöhungsverlangens nicht nachgewiesen
Schlagworte
Zugang des Mieterhöhungsverlangens nicht nachgewiesen
Leitsatz
Eine Klage auf Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen ist als unzulässig abzuweisen, wenn der Zugang nicht nachgewiesen wird und auch während des Rechtsstreits kein Erhöhungsverlangen zugestellt wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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