« zurück zur Suche
Urteil Zugang der Betriebskostenabrechnung spätnachmittags an Silvester noch ausreichend, veränderte übliche Postzustellungszeiten
Schlagworte
Zugang der Betriebskostenabrechnung spätnachmittags an Silvester noch ausreichend, veränderte übliche Postzustellungszeiten
Leitsatz
Eine am Silvestertag spätnachmittags (hier: 17.34 Uhr) in den Briefkasten des Mieters eingeworfene Betriebskostenabrechnung wahrt noch die Frist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat