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Suchergebnis Urteilssuche (1861 - 1870 von 7925)

  1. 14 S 22380/95 - Mietspiegel 1994 kein Beweismittel in München
    Leitsatz: Der Mietspiegel für München 1994 ist als Beweismittel für die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete im Sinne des § 2 MHG ungeeignet.
    LG München I
    16.10.1996
  2. 1 S 269/95 - demnächst; Zustellung; Mieterhöhung; Klage auf Zustimmung
    Leitsatz: Die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist nicht "demnächst" zugestellt, wenn sie erst nahezu sechs Monate nach Ablauf der Klagefrist dem Mieter zugestellt wird und den Prozeßbevollmächtigten des Kl. hieran zumindest ein Mitverschulden trifft.
    LG Ellwangen
    07.02.1996
  3. 8. O. 508/91 - Abrechnungsanspruch; Aufbauhypothek; Aufbaugrundschuld; Beweislast; Darlegungslast; Grundstücksverwaltung
    Leitsatz: 1. Anspruch auf Abrechnung über ein - auf Grund privatrechtlichen Vertrages - verwaltetes Grundstück in den neuen Bundesländern. 2. Beweislast für die Verwendung eingetragener Aufbauhypotheken/Aufbaugrundschulden. 3. § 18 Abs. 3 Vermögensgesetz ist eng auszulegen; die Verwendung der Gelder bzw. die Baumaßnahmen sind im einzelnen darzulegen.
    LG Berlin
    06.03.1992
  4. 912 C 21/21 - Bauarbeiten außerhalb der Mietwohnung, einstweilige Verfügung auf Unterlassung nur bei unzumutbaren Störungen
    Leitsatz: 1. Der Zweck des im Eilrechtsverfahren durchsetzbaren Besitzschutzes des Mieters gegen Umbaumaßnahmen des Vermieters besteht nicht darin, die Durchführung der Umbaumaßnahmen zu verzögern. Der Zweck des einstweiligen Rechtsschutzes beschränkt sich auf die Abwehr von wesentlichen, nicht zumutbaren Störungen, gegebenenfalls auch Störungen, die die Grenze zur Rücksichtslosigkeit überschreiten (Anschluss an LG Berlin, Urteil vom 20. April 2016 - 65 S 424/15, Rn. 24, juris). 2. Ein Verfügungsanspruch kommt nur in Betracht, wenn der Mieter schlüssig darlegt, dass nicht zumutbare Störungen auftreten werden (entgegen LG Berlin, Urt. v. 6. November 2019 - 66 S 117/19). 3. Erst auf eine solche schlüssige Darlegung hin obliegt es dem Vermieter, seinerseits darzulegen und zu beweisen, dass die Störung nicht wesentlich ist. 4. Sofern im Vorhinein offen ist, in welchem Umfang tatsächlich nicht zumutbare Störungen auftreten, kann der Mieter vorbeugenden Rechtsschutz nicht in Anspruch nehmen.
    AG Hamburg-St. Georg
    18.02.2021
  5. 3 C 267/14 - Handbrause nebst Wandhaken keine separate Dusche; Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; kostenpflichtige Kabelversorgung kein „fehlender Kabelanschluss“; freistehende Badewanne mit abgehängten Blechplatten
    Urteil: ...Das Gericht hielt die Klage für...
    AG Köpenick
    17.03.2015
  6. 2 C 298/10 - Mieterhöhungsverlangen mit Mietspiegel; ursprüngliche Bezugsfertigkeit der Wohnung; kriegszerstörte Gebäude; beschädigte Gebäude; Wiederaufbau; Wiederherstellung
    Leitsatz: Wurde das Haus, in dem die streitbefangene Wohnung liegt, ausweislich des Gebrauchsabnahmescheines im Jahre 1929 bezugsfertig, ist für die Einordnung in den Berliner Mietspiegel von einer Bezugsfertigkeit in diesem Jahr auch dann auszugehen, wenn das Gebäude durch Kriegseinwirkungen schwer beschädigt wurde, aber der Wiederaufbau in identischer Bauweise erfolgte. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    19.04.2012
  7. 4 C 380/09 - Schimmelbildung im Schlafzimmer nicht vom Mieter zu vertreten; massiver Schrank an Außenwand; ungünstig platzierter Heizkörper
    Urteil: ...dem vom Gericht eingeholten Gutachten...
    AG Spandau
    01.12.2010
  8. 2 C 132/10 - Unwirksames bedingtes Mieterhöhungsverlangen; hilfsweise ausgesprochene Mieterhöhung; Zustimmungsfrist; Rechtsbedingung
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen ist formell unwirksam, wenn es hilfsweise für den Fall ausgesprochen wird, dass eine vorangegangene Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung unwirksam sein sollte.
    AG Schöneberg
    15.07.2010
  9. 6 C 141/09 - Adressat der Betriebskostenabrechnung bei Mietermehrheit
    Leitsatz: Die nur an einen von mehreren Mietern gerichtete Betriebskostenabrechnung ist insgesamt unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    10.03.2010
  10. 16 C 430/07 - Ordentliche Kündigung wegen nicht gezahlter Mietkaution ohne vorherige Abmahnung; erhebliche Pflichtverletzung; Zurückbehaltungsrecht an Kaution; Blanko-Verpfändungsvertrag
    Leitsatz: Zahlt der (Wohnraum-) Mieter nicht die wirksam vereinbarte Mietkaution, kann das einen Grund für eine ordentliche Kündigung wegen nicht unerheblicher schuldhafter Vertragsverletzung darstellen. Eine vorherige Abmahnung ist dann nicht erforderlich. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neukölln
    11.04.2008