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Urteil Rechtswegzuständigkeit
Schlagworte
Rechtswegzuständigkeit; Treuhandanstalt; Gesellschaft; Tantiemenrückzahlung; Gewinnausschüttungen
Leitsatz
Für Klagen der Treuhandanstalt gegen einen Gründungsgesellschafter einer von ihr verwalteten Gesellschaft auf Rückzahlung von Tantiemen und Gewinnausschüttungen ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.
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