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Suchergebnis Urteilssuche (1111 - 1120 von 7939)
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63 S 182/08 - Beschwer bei Urteil über ungehinderten Zugang zum StromzählerLeitsatz: Tauscht der Vermieter die Kellerschlösser aus, so dass der Mieter nicht jederzeit ungehindert Zugang zum Stromzähler hat, liegt nur ein geringfügiger Mangel vor, der mit einer fiktiven Minderungsquote von 1 % angenommen werden kann. Bei einer monatlichen Miete von unter 1.600 € ist damit die für eine Berufung nötige Beschwer von mehr als 600 € nicht erreicht (dreieinhalbfacher Jahresbetrag der fiktiven monatlichen Minderung). (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin16.01.2009
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11 S 146/05 - Eigenbedarfskündigung zur Aufnahme von Pflegepersonen eines Familienangehörigen; WohnbedarfLeitsatz: Eigenbedarf kann auch geltend gemacht werden, wenn die Räume für einen Angehörigen und dessen Pflegeperson benötigt werden. Zum Wohnbedarf sind die Grundsätze heranzuziehen, die im Zusammenhang mit dem Bedarf des Vermieters selbst für seine eigenen Wohnbedürfnisse gelten. Entscheidend kommt es darauf an, was der Eigentümer und Vermieter nach seinen persönlichen Bedürfnissen und Vorstellungen für angemessen erachtet. Ein berechtigtes Interesse setzt nicht voraus, daß die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen bereits eingetreten ist. Es genügt, wenn aufgrund äußerer Umstände mit einiger Sicherheit damit gerechnet werden muß, daß die Dienste in naher Zukunft benötigt würden. Eine konkrete Pflegeperson muß nicht benannt werden, denn diese kann naturgemäß erst nach Beendigung des Mietverhältnisses mit den Mietern gesucht werden. Es reicht aus, daß konkrete Vorstellungen über den möglichen Personenkreis bestehen und eine Suche nicht grundsätzlich aussichtslos ist. (Leitsätze der Redaktion)LG Potsdam03.11.2005
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63 S 285/96 - VorfälligkeitsklauselUrteil: ...das Gericht allerdings nicht...LG Berlin05.11.1996
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62 S 87/96 - Schönheitsreparaturen; Streichen der Dielen; QuotenhaftungsklauselUrteil: ...Ausführungen des Gerichts, wonach die...LG Berlin12.09.1996
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62 S 394/95 - Schönheitsreparaturen; ParkettabschleifenLeitsatz: Eine Formularklausel in einem Wohnraummietvertrag, wonach der Mieter beim Auszug das Parkett vollflächig abschleifen und neu zu versiegeln hat, verstößt gegen § 9 AGBG.LG Berlin09.05.1996
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67 S 416/93 - Schönheitsreparaturen; Abwälzung; Formularklausel; QuotenklauselLeitsatz: Eine Quotenhaftungsklausel ist auch dann wirksam, wenn der Mieter wegen unterlassener Schönheitsreparaturen nach fünf Jahren 100 % der Kosten für die erforderlichen Arbeiten zu zahlen hat.LG Berlin13.07.1995
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64 S 403/94 - Betriebskostenerhöhung; Sperrmüllabfuhrkosten; deklaratorisches SchuldanerkenntnisLeitsatz: 1. Bei Betriebskostenerhöhungen macht der Vermieter zwar dem Mieter kein Angebot auf einvernehmliche Änderung des Mietzinses, sondern nur von seinem einseitigen Erhöhungsrecht gem. § 4 Abs. 2 MHG Gebrauch. Zahlt der Mieter dennoch den erhöhten Mietzins, so liegt darin aber ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis. 2. Kosten der Sperrmüllabfuhr können nur dann als erhöhte Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, wenn der Vermieter darlegt, daß diese Kosten auch bei einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung laufend entstanden wären. 3. Die Betriebskostenerhöhung bleibt jedoch im übrigen wirksam, wenn sich die Beanstandung nur auf einzelne Positionen der Erläuterung bezieht.LG Berlin16.05.1995
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62 S 345/94 - Mietermodernisierung; MitteilungspflichtUrteil: ...unterlassen hatte, wies das Gericht die Klage...LG Berlin05.12.1994
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61 S 410/93 - Mietvertragseintritt von Haushaltsangehörigen; Kündigung; Fehlbelegung; RäumungsaufforderungLeitsatz: Die Räumungsaufforderung der Behörde an den Mieter, der eine Sozialwohnung gesetzwidrig belegt, stellt allein noch keinen Kündigungsgrund für den Vermieter dar.LG Berlin02.06.1994
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64 S 450/92 - Schönheitsreparaturen; Anfangszustand; Fristenplan; Renovierungsbedürftigkeit; Erfüllungsverweigerung; Schadensersatz; Instandsetzungsanspruch; MängelbeseitigungsanspruchLeitsatz: 1. Der Anspruch auf Schadensersatz wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen entsteht auch dann, wenn der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses deren Ausführung endgültig und ernsthaft verweigert. 2. Auch bei der Vermietung einer bei Vertragsbeginn nicht renovierten Wohnung ist die formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter nach Maßgabe eines Fristenplans jedenfalls dann wirksam, wenn die Renovierungsfristen erst mit dem Beginn des Mietverhältnisses zu laufen anfangen. 3. Sind die vereinbarten oder von der Rechtsprechung entwickelten Fristen für die Ausführung von Schönheitsreparaturen abgelaufen, so braucht der Vermieter die Renovierungsbedürftigkeit der Räume nicht im einzelnen darzulegen. 4. Der Anspruch des Mieters auf Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Mietsache entfällt dann, wenn er ohne Mängelrüge die Miete über längere Zeit vorbehaltslos in voller Höhe zahlt.LG Berlin18.06.1993