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Suchergebnis Urteilssuche (1111 - 1120 von 7921)
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64 S 403/94 - Betriebskostenerhöhung; Sperrmüllabfuhrkosten; deklaratorisches SchuldanerkenntnisLeitsatz: 1. Bei Betriebskostenerhöhungen macht der Vermieter zwar dem Mieter kein Angebot auf einvernehmliche Änderung des Mietzinses, sondern nur von seinem einseitigen Erhöhungsrecht gem. § 4 Abs. 2 MHG Gebrauch. Zahlt der Mieter dennoch den erhöhten Mietzins, so liegt darin aber ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis. 2. Kosten der Sperrmüllabfuhr können nur dann als erhöhte Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, wenn der Vermieter darlegt, daß diese Kosten auch bei einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung laufend entstanden wären. 3. Die Betriebskostenerhöhung bleibt jedoch im übrigen wirksam, wenn sich die Beanstandung nur auf einzelne Positionen der Erläuterung bezieht.LG Berlin16.05.1995
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62 S 345/94 - Mietermodernisierung; MitteilungspflichtUrteil: ...unterlassen hatte, wies das Gericht die Klage...LG Berlin05.12.1994
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61 S 410/93 - Mietvertragseintritt von Haushaltsangehörigen; Kündigung; Fehlbelegung; RäumungsaufforderungLeitsatz: Die Räumungsaufforderung der Behörde an den Mieter, der eine Sozialwohnung gesetzwidrig belegt, stellt allein noch keinen Kündigungsgrund für den Vermieter dar.LG Berlin02.06.1994
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64 S 450/92 - Schönheitsreparaturen; Anfangszustand; Fristenplan; Renovierungsbedürftigkeit; Erfüllungsverweigerung; Schadensersatz; Instandsetzungsanspruch; MängelbeseitigungsanspruchLeitsatz: 1. Der Anspruch auf Schadensersatz wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen entsteht auch dann, wenn der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses deren Ausführung endgültig und ernsthaft verweigert. 2. Auch bei der Vermietung einer bei Vertragsbeginn nicht renovierten Wohnung ist die formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter nach Maßgabe eines Fristenplans jedenfalls dann wirksam, wenn die Renovierungsfristen erst mit dem Beginn des Mietverhältnisses zu laufen anfangen. 3. Sind die vereinbarten oder von der Rechtsprechung entwickelten Fristen für die Ausführung von Schönheitsreparaturen abgelaufen, so braucht der Vermieter die Renovierungsbedürftigkeit der Räume nicht im einzelnen darzulegen. 4. Der Anspruch des Mieters auf Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Mietsache entfällt dann, wenn er ohne Mängelrüge die Miete über längere Zeit vorbehaltslos in voller Höhe zahlt.LG Berlin18.06.1993
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64 S 288/92 - Räumungsvergleich; Rechtsschutzbedürfnis für erneute RäumungsklageLeitsatz: 1. Nach Abschluß eines Räumungsvergleichs nutzt der Mieter die Räume bis zur tatsächlichen Rückgabe aufgrund eines gesetzlichen Schuldverhältnisses. 2. Dieses gesetzliche Schuldverhältnis kann aus wichtigem Grund wie ein Mietverhältnis gekündigt werden. 3. Rechtsschutzbedürfnis für erneute Räumungsklage nach Abschluß eines Räumungsvergleichs.LG Berlin12.01.1993
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64 S 350/91 - Mietvertragsabschluss; Hausverwalter; konkludenter Mietvertrag; Kündigungszurückweisung; Vollmacht; UntermieterlaubnisLeitsatz: 1. Schließt der Verwalter des Grundstücks den Mietvertrag im eigenen Namen ab, wird er - und nicht der Eigentümer - Mietvertragspartei. Daher treten bei Veräußerung des Grundstücks in diesem Fall die Rechtsfolgen des § 571 BGB nicht ein. 2. Zwischen dem Grundstückserwerber und den Mietern kann jedoch ein konkludenter Mietvertrag dadurch zustande kommen, daß der Er-werber die Wohnung weiterhin den Mietern überläßt und diese den Mietzins an den ihnen als Erwerber bekannten neuen Eigentümer zahlen. 3. Die Kündigung eines Mietverhältnisses kann gem. § 174 BGB zu-rückgewiesen werden, wenn der Vertreter der Kündigungserklärung die ihn dazu berechtigende Vollmachtsurkunde nicht beigefügt hat. Bei unverzüglicher Rüge des Fehlens der Vollmacht durch den Mieter ist die Kündigung unwirksam. 4. Die vollständige Überlassung einer Wohnung an einen Dritten ist auch durch eine "generelle Untermieterlaubnis" nicht gedeckt.LG Berlin24.11.1992
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10 C 456/11 - Katzennetz an Holzkonstruktion auf Balkon vertragswidrigLeitsatz: Die Anbringung eines Katzennetzes an einer Holzkonstruktion auf einem zur Mietwohnung gehörenden Balkon ohne Zustimmung des Vermieters stellt eine vertragswidrige bauliche Veränderung dar und ist auf Verlangen des Vermieters zu unterlassen. (Leitsatz der Redaktion)AG Neukölln12.04.2012
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4 C 93/11 - Fristlose Kündigung auch ohne AbmahnungLeitsatz: 1. Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist auch ohne Abmahnung gerechtfertigt, wenn der Mieter mit massiver Gewalt (hier: Inbrandsetzung des Wohnhauses) droht. 2. Das gilt auch dann, wenn der psychisch kranke Mieter unter Betreuung steht; eine nicht ganz unwahrscheinliche Gefährdung von Mitmietern oder Mitarbeitern muss der Vermieter nicht hinnehmen. (Leitsätze der Redaktion)AG Lichtenberg04.08.2011
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26 C 315/09 - Anspruchsverlust durch vorbehaltloses AbnahmeprotokollLeitsatz: 1. Vermerkt der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses den ordnungsgemäßen Zustand in einem Abnahmeprotokoll, sind spätere Schadensersatzansprüche grundsätzlich ausgeschlossen. 2. Ist der Hausmeister mit der Wohnungsabnahme beauftragt, muss der Vermieter das von diesem unterschriebene Protokoll gegen sich gelten lassen. (Leitsätze der Redaktion)AG Potsdam28.01.2010
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10 C 127.09.WEG - Verwaltungsbeirat aus vier MitgliedernUrteil: ...des Rechtsstreits legte das Gericht den...AG Tiergarten08.10.2009