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Urteil Instandhaltungsaufwendungen
Schlagworte
Instandhaltungsaufwendungen; Aufwendungsersatz; Hausverwalter; Rechnungsnachweise; KWV
Leitsätze
1. Ein Hausverwalter muß substantiiert darlegen und notfalls beweisen, daß die von ihm in der Abrechnung aufgeführten Aufwendungen einer ordentlichen Bewirtschaftung entsprechen.
2. Das gilt auch für eine KWV der ehemaligen DDR, wenn dort vor der Wende eine andere Praxis üblich war.
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