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Suchergebnis Urteilssuche (91 - 100 von 7807)

  1. 31 C 230/18 - Aufnahme des nichtehelichen Lebenspartners
    Leitsatz: Ein Mieter kann die Gestattung der Aufnahme seines nichtehelichen Lebenspartners in die Wohnung von dem Vermieter nur dann verlangen, wenn diese nichteheliche Lebensgemeinschaft erst nach Abschluss des Mietvertrags entstanden war und somit nicht schon davor bestanden hat (§ 553 BGB).
    AG Brandenburg/Havel
    06.06.2019
  2. 31 C 266/15 - Forderungsabtretung aus Untermietvertrag
    Leitsatz: 1. Forderungen aus einem Gewerbe-Untermietvertrag können zwar mittels Vertragsklausel schon im (Haupt-) Mietvertrag durch den Mieter/Untervermieter an den (Haupt-) Vermieter abgetreten werden, bei Wohnraum-Untermietsverträgen ist aber eine derartige Vertragsklausel unwirksam (§ 307 BGB). 2. Zum Anspruch des (Haupt-) Vermieters auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung gegenüber dem Untermieter bei beendetem Hauptmietvertrag (§§ 951, 987, 990, 991 BGB).
    AG Brandenburg/Havel
    29.04.2016
  3. 31 C 231/19 - Bürgschaft neben Barkaution, Kündigung des Bürgschaftsvertrags
    Leitsatz: Eine durch einen Dritten gegenüber einem Vermieter übernommene selbstschuldnerische Bürgschaft tangiert nicht ohne Weiteres den Schutzbereich des § 551 BGB.
    AG Brandenburg/Havel
    28.08.2020
  4. 116 C 196/05 - Kostenerstattung aufgrund Kleinreparaturklausel bis maximal 100 Euro; kleinere Instandhaltungen
    Leitsatz: Eine Kostenklausel für Kleinreparaturen mit einem Höchstbetrag von 100 Euro pro Einzelfall, maximal 8 % der Jahresnettomiete bei maximal 300 Euro im Kalenderjahr benachteiligt den Mieter nicht unangemessen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Braunschweig
    29.03.2005
  5. 113 C 4614/88 [9] - Gaststättenlärm, Lärm, Stühlerücken, Lärmschutz, Mietminderung, Minderung, Verwirkung
    Leitsatz: 1. Der Mieter einer Wohnung, die über einer Gaststätte gelegen ist, kann - auch wenn er von zu erwartenden Geräuschbelästigungen wußte - damit rechnen, daß in einem gewissen möglichen Umfang Lärmschutz besteht. Auch wenn die Miete im Hinblick auf die Nutzung des Hauses geringer vereinbart wird, ist der Mieter bei Fehlen solchen Lärmschutzes zur Mietminderung berechtigt. 2. Das Mietminderungsrecht ist nicht allein deshalb verwirkt, weil der Mieter zunächst ein Jahr lang den Lärm hinnimmt.
    AG Braunschweig
    29.06.1989
  6. 111 C 5219/88 - Geringes Angebot
    Leitsatz: Das Vorliegen eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum ist zu bejahen, wenn das örtliche Angebot an vergleichbaren Wohnungen die bestehende Nachfrage nicht wenigstens spürbar überschreitet.
    AG Braunschweig
    03.08.1989
  7. 19 C 457/19 - Zurückweisung einer Kündigung, Widerruf der Gestattung einer Nutzung, vertragliche Pflichtverletzung
    Leitsatz: 1. Die Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Originalvollmacht nach § 174 BGB ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, deren Zugang der Kündigungsempfänger zu beweisen hat. 2. Die Gestattung der Nutzung einer Dachterrasse in einem Mietvertrag einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus ist durch den Vermieter grundsätzlich frei widerruflich. 3. Der Austausch eines Schlosses der Zugangstür zu einer Dachterrasse, dessen Nutzung dem Mieter lediglich gestattet worden war, begründet eine nicht unerhebliche vertragliche Pflichtverletzung des Mieters i.S.d. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. (Leitsatz zu 1 von der Redaktion)
    AG Bremen
    07.07.2020
  8. 52 C 1898/98 - Mieterhöhung; fiktive Instandsetzungskosten; Modernisierung
    Leitsatz: Der Vermieter ist nicht berechtigt, die vollen Kosten für den Einbau neuer Fenster auf den Mieter umzulegen, wenn die alten Fenster völlig verrottet und marode waren.
    AG Bremerhaven
    23.02.1999
  9. 2 C 3212/96 - Teppich, Verunreinigung, Hund, Tier, Erbrechen, Schadensersatz, Tierhalterhaftung
    Leitsatz: Der Mieter haftet auf Schadensersatz wegen Verunreinigung des Teppichbodens in der Mietwohnung durch Erbrechen seines Hundes.
    AG Böblingen
    30.06.1997
  10. 20 C 372/97 - Mietminderung; Minderung; Mangel; Altbau; gesprungene Toilettenschüssel; Toilette
    Leitsatz: Wird der Mindeststandard eines einfachen Wohnanwesens bei günstiger Miethöhe gewahrt, ist eine Mietminderung nur hinsichtlich solcher Mängel berechtigt, die eine Instandsetzung erfordern.
    AG Büdingen
    01.08.1997