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Urteil Mieterhöhung
Schlagworte
Mieterhöhung; fiktive Instandsetzungskosten; Modernisierung
Leitsatz
Der Vermieter ist nicht berechtigt, die vollen Kosten für den Einbau neuer Fenster auf den Mieter umzulegen, wenn die alten Fenster völlig verrottet und marode waren.
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