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Urteil Aufnahme des nichtehelichen Lebenspartners
Schlagworte
Aufnahme des nichtehelichen Lebenspartners
Leitsatz
Ein Mieter kann die Gestattung der Aufnahme seines nichtehelichen Lebenspartners in die Wohnung von dem Vermieter nur dann verlangen, wenn diese nichteheliche Lebensgemeinschaft erst nach Abschluss des Mietvertrags entstanden war und somit nicht schon davor bestanden hat (§ 553 BGB).
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