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Suchergebnis Urteilssuche (7601 - 7610 von 7812)
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207 C 47/10 - Schönheitsreparaturen mit Farbdiktat „neutrales Gesamt-/Erscheinungsbild“; Auskunftsanspruch zur Anlage der KautionUrteil: ...bezieht sich das Gericht auf die...AG Charlottenburg23.04.2010
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73 C 98/10 - Wohngeldabrechnung bei Eigentümerwechsel während des Abrechnungszeitraums; Vereinbarung über Abänderung von Verteilungsschlüssel erst ab grundbuchlichem Vollzug wirksam; Wohngeldumlage; EinzelabrechnungLeitsatz: 1. Ist als Umlagemaßstab für die Verteilung der gemeinschaftlichen Nutzen und Lasten das Verhältnis der Miteigentumsanteile vereinbart, bindet eine abweichende schuldrechtliche, aber im Grundbuch nicht vollzogene Änderung des Verteilungsschlüssels einen Wohnungserwerber nur, wenn der ausdrücklich oder konkludent zugestimmt hat. 2. Eine Vereinbarung, wonach das Verwalterhonorar von den Eigentümern „unmittelbar" zu zahlen sei, trifft keine Aussage zum Umlageschlüssel; es verbleibt insoweit beim vereinbarten Umlageschlüssel für die anderen Kosten der Gemeinschaft. 3. Bei Eigentümerwechsel ist grundsätzlich nur eine Einzelabrechnung aufzustellen. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg21.09.2010
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220 C 94/10 - Formularmäßige Zustimmung des Mieters zur Umstellung auf Wärmecontracting; Durchschnittsverbrauch unzulässige SchätzungsgrundlageLeitsatz: 1. Sind die Verbrauchswerte nicht abgelesen worden, darf eine Schätzung nicht so erfolgen, dass der Anteil der Wohnfläche in das Verhältnis zum Durchschnittsverbrauch aller abgelesenen Wohnungen im Haus gesetzt wird. 2. Die Zustimmung des Mieters zur Umstellung auf Wärmecontracting kann auch formularmäßig schon bei Abschluss des Mietvertrages erteilt werden. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg02.12.2010
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205 C 83/09 - Tapezieren nur mit Zustimmung des Vermieters; SchönheitsreparaturenLeitsatz: 1. Eine Formularklausel „Unter Berücksichtigung des Zustandes bei Vertragsbeginn ist das Bekleben der Wände mit Tapeten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig." ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam und führt insgesamt zur Unwirksamkeit der Überwälzungsklausel für Schönheitsreparaturen auf den Mieter. 2. Im Rahmen der sich daraus ergebenden Erhaltungsverpflichtung des Vermieters ist dieser nur verpflichtet, die Wohnung in einem Zustand zu erhalten, in dem sie sich bei Anmietung befunden hat; weitergehende und zusätzliche kostenverursachende Gestaltungswünsche muss der Mieter auf eigene Rechnung verwirklichen. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg02.09.2009
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216 C 111/10 - Abfotografieren der Abrechnungsbelege für den Mieter zumutbarDer Fall: ...Der Mieter war vom Gericht zur...AG Charlottenburg06.08.2010
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206 C 1018/09 - Kein Baustopp durch einstweilige Verfügung bei selbständigem BeweisverfahrenLeitsatz: Hat der Mieter nach einer Modernisierungsankündigung des Vermieters ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet zur Feststellung der abzuziehenden Instandsetzungskosten, ist eine einstweilige Verfügung zur Herbeiführung eines vorläufigen Baustopps bis zur Begutachtung unzulässig.AG Charlottenburg06.10.2009
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212 C 17/11 - Mieterhöhungsverlangen; ortsübliche Vergleichsmiete; Mietspiegel; Orientierungshilfe; Mietereinbauten; villenartige MehrfamilienhäuserUrteil: ..., auf Grund derer das Gericht die...AG Charlottenburg20.04.2011
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211 C 169/10 - Minderung; Anscheinsbeweis für Mängel; Minderungsquote; Annahmeverzug; undichte Doppelfenster; gelöste Parkettstäbe; geringer Wasserdruck; mangelhafte Elektroinstallation; KabelfernsehenLeitsatz: 1. Beseitigt der Vermieter die von den Mietern angezeigten Mängel, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass die Mängel auch in der - von den Mietern behaupteten - Zeit vor Mängelbeseitigung vorhanden waren. 2. Der Vermieter ist für den von ihm behaupteten Annahmeverzug der Mieter mit der Mängelbeseitigung darlegungs- und beweispflichtig. 3. War die Wohnung unstreitig bei Mietvertragsbeginn mit Parkett ausgelegt, ist dieses Mietgegenstand. 4. Undichtigkeiten der Doppelkastenfenster, gelöste Stäbe des Parketts in einem Zimmer, Funktionsunfähigkeit des Kabelfernsehens, zu geringer Wasserdruck, nicht fest verankerter Waschmaschinenanschluss sowie mangelhafte Elektroinstallation berechtigen insgesamt zur Minderung der Bruttomiete um 15 %. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg31.03.2011
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237 C 346/17 - Eigenbedarf contra räumlich getrenntes ZusammenlebenUrteil: ...Auffassung des Gerichts nicht an. Eine...AG Charlottenburg26.02.2018
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211 C 236/16 - Mieterhöhungsverlangen, Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung, hochwertiges Parkett, bevorzugte Citylage, aufwendig gestaltetes WohnumfeldUrteil: ...dem Eindruck des Gerichts durch...AG Charlottenburg07.12.2017