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Suchergebnis Urteilssuche (7601 - 7610 von 7812)

  1. 207 C 47/10 - Schönheitsreparaturen mit Farbdiktat „neutrales Gesamt-/Erscheinungsbild“; Auskunftsanspruch zur Anlage der Kaution
    Urteil: ...bezieht sich das Gericht auf die...
    AG Charlottenburg
    23.04.2010
  2. 73 C 98/10 - Wohngeldabrechnung bei Eigentümerwechsel während des Abrechnungszeitraums; Vereinbarung über Abänderung von Verteilungsschlüssel erst ab grundbuchlichem Vollzug wirksam; Wohngeldumlage; Einzelabrechnung
    Leitsatz: 1. Ist als Umlagemaßstab für die Verteilung der gemeinschaftlichen Nutzen und Lasten das Verhältnis der Miteigentumsanteile vereinbart, bindet eine abweichende schuldrechtliche, aber im Grundbuch nicht vollzogene Änderung des Verteilungsschlüssels einen Wohnungserwerber nur, wenn der ausdrücklich oder konkludent zugestimmt hat. 2. Eine Vereinbarung, wonach das Verwalterhonorar von den Eigentümern „unmittelbar" zu zahlen sei, trifft keine Aussage zum Umlageschlüssel; es verbleibt insoweit beim vereinbarten Umlageschlüssel für die anderen Kosten der Gemeinschaft. 3. Bei Eigentümerwechsel ist grundsätzlich nur eine Einzelabrechnung aufzustellen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    21.09.2010
  3. 220 C 94/10 - Formularmäßige Zustimmung des Mieters zur Umstellung auf Wärmecontracting; Durchschnittsverbrauch unzulässige Schätzungsgrundlage
    Leitsatz: 1. Sind die Verbrauchswerte nicht abgelesen worden, darf eine Schätzung nicht so erfolgen, dass der Anteil der Wohnfläche in das Verhältnis zum Durchschnittsverbrauch aller abgelesenen Wohnungen im Haus gesetzt wird. 2. Die Zustimmung des Mieters zur Umstellung auf Wärmecontracting kann auch formularmäßig schon bei Abschluss des Mietvertrages erteilt werden. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    02.12.2010
  4. 205 C 83/09 - Tapezieren nur mit Zustimmung des Vermieters; Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: 1. Eine Formularklausel „Unter Berücksichtigung des Zustandes bei Vertragsbeginn ist das Bekleben der Wände mit Tapeten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig." ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam und führt insgesamt zur Unwirksamkeit der Überwälzungsklausel für Schönheitsreparaturen auf den Mieter. 2. Im Rahmen der sich daraus ergebenden Erhaltungsverpflichtung des Vermieters ist dieser nur verpflichtet, die Wohnung in einem Zustand zu erhalten, in dem sie sich bei Anmietung befunden hat; weitergehende und zusätzliche kostenverursachende Gestaltungswünsche muss der Mieter auf eigene Rechnung verwirklichen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    02.09.2009
  5. 216 C 111/10 - Abfotografieren der Abrechnungsbelege für den Mieter zumutbar
    Der Fall: ...Der Mieter war vom Gericht zur...
    AG Charlottenburg
    06.08.2010
  6. 206 C 1018/09 - Kein Baustopp durch einstweilige Verfügung bei selbständigem Beweisverfahren
    Leitsatz: Hat der Mieter nach einer Modernisierungsankündigung des Vermieters ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet zur Feststellung der abzuziehenden Instandsetzungskosten, ist eine einstweilige Verfügung zur Herbeiführung eines vorläufigen Baustopps bis zur Begutachtung unzulässig.
    AG Charlottenburg
    06.10.2009
  7. 212 C 17/11 - Mieterhöhungsverlangen; ortsübliche Vergleichsmiete; Mietspiegel; Orientierungshilfe; Mietereinbauten; villenartige Mehrfamilienhäuser
    Urteil: ..., auf Grund derer das Gericht die...
    AG Charlottenburg
    20.04.2011
  8. 211 C 169/10 - Minderung; Anscheinsbeweis für Mängel; Minderungsquote; Annahmeverzug; undichte Doppelfenster; gelöste Parkettstäbe; geringer Wasserdruck; mangelhafte Elektroinstallation; Kabelfernsehen
    Leitsatz: 1. Beseitigt der Vermieter die von den Mietern angezeigten Mängel, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass die Mängel auch in der - von den Mietern behaupteten - Zeit vor Mängelbeseitigung vorhanden waren. 2. Der Vermieter ist für den von ihm behaupteten Annahmeverzug der Mieter mit der Mängelbeseitigung darlegungs- und beweispflichtig. 3. War die Wohnung unstreitig bei Mietvertragsbeginn mit Parkett ausgelegt, ist dieses Mietgegenstand. 4. Undichtigkeiten der Doppelkastenfenster, gelöste Stäbe des Parketts in einem Zimmer, Funktionsunfähigkeit des Kabelfernsehens, zu geringer Wasserdruck, nicht fest verankerter Waschmaschinenanschluss sowie mangelhafte Elektroinstallation berechtigen insgesamt zur Minderung der Bruttomiete um 15 %. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    31.03.2011
  9. 237 C 346/17 - Eigenbedarf contra räumlich getrenntes Zusammenleben
    Urteil: ...Auffassung des Gerichts nicht an. Eine...
    AG Charlottenburg
    26.02.2018
  10. 211 C 236/16 - Mieterhöhungsverlangen, Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung, hochwertiges Parkett, bevorzugte Citylage, aufwendig gestaltetes Wohnumfeld
    Urteil: ...dem Eindruck des Gerichts durch...
    AG Charlottenburg
    07.12.2017