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Urteil Abfotografieren der Abrechnungsbelege für den Mieter zumutbar
Schlagworte
Abfotografieren der Abrechnungsbelege für den Mieter zumutbar
Leitsatz
Dem Mieter ist es nach derzeitigem Stand der Technik zuzumuten, die Betriebskostenbelege mit einer Digitalkamera abzufotografieren, wenn eine Kopiermöglichkeit am Ort der Einsichtnahme nicht zur Verfügung steht.
(Leitsatz der Einsenderin)
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