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Urteil Abfotografieren der Abrechnungsbelege für den Mieter zumutbar


Schlagworte

Abfotografieren der Abrechnungsbelege für den Mieter zumutbar

Leitsatz

Dem Mieter ist es nach derzeitigem Stand der Technik zuzumuten, die Betriebskostenbelege mit einer Digitalkamera abzufotografieren, wenn eine Kopiermöglichkeit am Ort der Einsichtnahme nicht zur Verfügung steht.

(Leitsatz der Einsenderin)

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