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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; ortsübliche Vergleichsmiete; Mietspiegel; Orientierungshilfe; Mietereinbauten; villenartige Mehrfamilienhäuser
Leitsätze
1. Ersetzt der Mieter die bei Anmietung vorhandene Einbauküche in Abstimmung mit dem Vermieter auf eigene Kosten, weil sie unbrauchbar ist, liegt kein wohnwerterhöhendes Merkmal vor.
2. Für das wohnwerterhöhende Merkmal „villenartige Mehrfamilienhäuser" reicht der Vortrag nicht aus, die Wohnung liege in der Umgebung des Schlosses Charlottenburg.
(Leitsätze der Redaktion)
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