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Urteil Eigenbedarf contra räumlich getrenntes Zusammenleben
Schlagworte
Eigenbedarf contra räumlich getrenntes Zusammenleben
Leitsatz
Der Mieter von zwei im selben Haus gelegenen Fünf-Zimmer-Wohnungen mit zusammen rund 380 m2 Wohnfläche kann gegen eine begründete Eigenbedarfsklage des Vermieters nicht mit Erfolg einwenden, er praktiziere seit 33 Jahren mit seiner Ehefrau das Modell des „räumlich getrennten Zusammenlebens“ in zwei verschiedenen Wohnungen.
(Leitsatz der Redaktion)
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