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Suchergebnis Urteilssuche (7601 - 7610 von 7893)
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IX ZR 117/99 - Geschäftsbesorgungsvertrag, - mit Sozietät aus unterschiedlichen BerufsangehörigenLeitsatz: Ein Geschäftsbesorgungsvertrag, der auf eine Rechtsbesorgung und eine sich daraus ergebende treuhänderische Geldverwaltung gerichtet ist, kommt im Zweifel nicht mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern einer aus unterschied lichen Berufsangehörigen bestehenden Sozietät zustande.BGH16.12.1999
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V ZR 141/98 - Gesellschafterwechsel, Streitgenossenschaft bei -Leitsatz: Der Verlust der Gesellschaftereigenschaft hat bei einer Gesellschaft bürger lichen Rechts keinen Einfluß auf das Fortbestehen der an dieses Rechtsver hältnis anknüpfenden materiell-rechtlich notwendigen Streitgenossenschaft. Im Streit zwischen mehreren Forderungsprätendenten um die Freigabe eines hinterlegten Betrags ist allein die Berechtigung im Außenverhältnis zum Schuldner entscheidend.BGH15.10.1999
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III ZR 159/97 - Bergschadensersatz; Verjährung; Unterbrechung der VerjährungLeitsatz: Nach dem Recht der ehemaligen DDR zu beurteilende Ersatzansprüche wegen Bergschäden verjähren gemäß § 25 BergG regelmäßig in zwei Jahren. Die Unterbrechung der Verjährung bestimmt sich ab dem 3. Oktober 1990 nach den Vorschriften des BGB (§§ 208 ff.).BGH08.07.1999
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X ZR 101/97 - Teilurteil, Unzulässigkeit eines -s bei negativer Feststellungswiderklage, Zulässigkeit eines -s; VOL/A, handgemachte Vergabekriterien nach § 25 Abs. 3 -; Aufteilung eines Auftrags nach § 5 -; Vergaberecht, öffentliches -; Ausschreibung, öffentliche -; Vergabeentscheidung, Kriterien bei einer -Leitsatz: Die Entscheidung nach § 25 Abs. 3 VOL/A kann ebenso wie die nach § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A nur auf Kriterien gestützt werden, die bei der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten be kannt gemacht worden sind (im Anschluß an Sen. Urt. v. 8.9.1998 X ZR 109/96, NJW 1998, 3644). a) Die Vorschrift des § 5 VOL/A gestattet die Aufteilung eines Auftrags in mehrere Lose nur, wenn dies zweckmäßig ist, um so eine Bewerbung um den Auftrag auch durch kleine oder mittlere Unternehmen zu ermöglichen. b) Auch nach der Aufteilung in Teillose sind die Aufträge an die Bieter mit dem günstigsten und damit annehmbarsten Angebot zu vergeben.BGH17.02.1999
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VI ZR 63/96 - Schadensersatzanspruch; Verjährungshemmung; Unmöglichkeit der RechtsverfolgungLeitsatz: a) Für die Hemmung der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs nach § 477 Abs. 1 Ziffer 4 ZGB der DDR ist die Unkenntnis des Gläubigers von der Art der schädigenden Handlung und der Person des Schuldners auch dann nicht von Bedeutung, wenn diese Unkenntnis durch das politische System der DDR bedingt war, weil der Gläubiger während des Bestehens der SED-Herrschaft keinen Zugang zu geheim gehaltenen staatlichen Unterlagen hatte. b) Unmöglichkeit der Rechtsverfolgung im Sinne des § 477 Abs. 1 Ziffer 4 ZGB lag dann nicht vor, wenn sich Gläubiger und Schuldner während des Laufs der Verjährungsfrist in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten und daher für die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs - der in der DDR aus politischen Gründen nicht hätte durchgesetzt werden können - der Rechtsweg zu den der rechtsstaatlichen Ordnung verpflichteten Gerichten offenstand. c) Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Rechtsschutz nach § 472 Abs. 2 ZGB trotz eingetretener Verjährung (im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 126, 87).BGH25.03.1997
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V ZR 9/96 - Vertragsauslegung; Wegfall des Verwendungszwecks im freihändigen Erwerb gekaufter Grundstück wegen Änderung des BebauungsplansLeitsatz: Stellt ein - 1966 geschlossener - Kaufvertrag zum freihändigen Erwerb im Sinne von § 87 Abs. 2 BBauG ausdrücklich fest, bestimmte Grundstücke würden von der öffentlichen Hand für städtebauliche Maßnahmen (hier: Straßenverbreiterung auf der Grundlage eines entsprechenden Bebauungsplans) zur Abwendung einer sonst in Frage kommenden Enteignung erworben und die Verkäuferin habe sich allein aus dem vorgenannten Grund zum Verkauf entschlossen, so enthält der Vertrag nach Wegfall des Verwendungszwecks (Änderung des Bebauungsplans) eine Lücke, die nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung dahin zu schließen ist, daß sich die öffentliche Hand für diesen Fall zu einer Rückübertragung gegen Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet und die Verkäuferin diesen Anspruch innerhalb einer Zweijahresfrist ab Kenntnis von der Aufgabe des Enteignungszwecks geltend machen muß.BGH14.03.1997
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LwZR 8/95 - Ersatzanspruch für bauliche Verwendungen des Mieters; LPG-Anspruch für Erhaltungs- oder WiederherstellungsmaßnahmenLeitsatz: a) Ob der Mieter oder Pächter für bauliche Verwendungen zur Zeit der DDR bei Ende des Vertragsverhältnisses einen Ersatz beanspruchen kann, richtet sich auch dann nach dem Recht der DDR, wenn das Vertragsverhältnis erst nach dem 2. Oktober 1990 beendet worden ist. b) Die LPG kann von dem Eigentümer eine durch bauliche Veränderungen verursachte und bei Rückgabe des Kreispachtbetriebes noch vorhandene Erhöhung seines Verkehrswerts ersetzt verlangen. c) § 12 Abs. 1 SachenRBerG findet keine Anwendung auf bauliche Maßnahmen einer LPG, die im Rahmen ordnungsmäßiger Wirtschaftsführung der Erhaltung oder Wiederherstellung der Sache dienten.BGH29.11.1996
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III ZB 46/94 - Aufhebung der vorläufigen staatlichen Verwaltung; Teilungsunrecht bei vorläufiger Verwaltung; Rechtswegzuständigkeit für Haftungsansprüche gegen staatlichen VerwalterLeitsatz: a) Die Vorschrift des § 1 Abs. 4 2. Fallgruppe VermG ist so auszulegen, daß hierin die Aufhebung aller bei Inkrafttreten des Vermögensgesetzes noch bestehenden vorläufigen staatlichen Verwaltungen erfaßt und die damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche der Eigentümer und Berechtigten geregelt werden, soweit ein Tatbestand vorliegt, der als Teilungsunrecht zu werten ist. b) Die dem Eigentümer nach § 13 VermG gegen den bisherigen staatlichen Verwalter zustehenden Ansprüche sind vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen.BGH15.12.1994
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XII ZR 241/92 - Verordnung über die Bodenreform vom 3. September 1945Leitsatz: a) Grundstücke aus der Bodenreform durften nach Art. VI Abs. 1 der Verordnung über die Bodenreform nicht veräußert werden; die - konstitutive - Entscheidung über einen "Besitzwechsel" war den zuständigen staatlichen Organen vorbehalten. b) Privatrechtliche Vereinbarungen zur Übertragung des Eigentums an Bodenreformgrundstücken waren nach dem für das Beitrittsgebiet bisher geltenden Recht wegen Verstoßes gegen ein in Rechtsvorschriften enthaltenes Verbot nichtig, § 68 Abs. 1 Nr. 1 ZGB. c) Die Aufhebung der gesetzlichen Verfügungsverbote durch § 1 Satz 2 des Gesetzes über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform führte nicht zur Heilung eines solchen Verstoßes.BGH01.06.1994
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VIII ARZ 1/93 - Rechtsentscheid; Kündigung wegen ÜberbelegungLeitsatz: Der Vermieter ist nicht berechtigt, das Mietverhältnis allein deshalb fristlos wegen vertragswidrigen Gebrauchs gemäß § 553 BGB zu kündigen, weil die Wohnung durch Zuzug von Kindern des Mieters in erheblichem Umfang überbelegt ist, den Vermieter beeinträchtigende Auswirkungen indessen nicht festzustellen sind.BGH14.07.1993