Urteil Schadensberechnung bei notleidenden Krediten nicht kumulierbar mit Vorfälligkeitsentschädigung, Darlehenskündigung durch Darlehensgeber wg. Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers
Schlagworte
Schadensberechnung bei notleidenden Krediten nicht kumulierbar mit Vorfälligkeitsentschädigung, Darlehenskündigung durch Darlehensgeber wg. Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers
Leitsatz
§ 497 Abs. 1 BGB (in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung) enthält eine spezielle Regelung zur Schadensberechnung bei notleidenden Krediten, die vom Darlehensgeber infolge Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers vorzeitig gekündigt worden sind. Die Vorschrift schließt die Geltendmachung einer als Ersatz des Erfüllungsinteresses verlangten Vorfälligkeitsentschädigung aus.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?