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  1. 4 W RE 181/87 - Rechtsentscheid; Divergenzvorlage; Vorlagebeschluss; Begründung; Entscheidungserheblichkeit; Anhörung der Parteien; Eigenbedarfskündigung
    Leitsatz: ...Gericht nachgeholt werden (Erlaß eines...
    OLG Koblenz
    08.04.1987
  2. 17 bC 649/86 - Mieterhöhungsverlangen/konkludente Zustimmung des Mieters; Zustimmung des Mieters zum Mieterhöhungsverlangen/mehrmalige Zahlung des Erhöhungsbetrages; konkludente Zustimmung des Mieters zum Mieterhöhungsverlangen; mehrmalige Zahlung des Erhöhungsbetrages/als Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen; Zahlung der erhöhten Miete/als Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: Ist dem Mieter nicht bekannt, daß seine Wohnung den Vorschriften des MHG unterliegt, kann in einer - auch mehrmaligen - vorbehaltlosen Zahlung eines erhöhten Mietzinses keine konkludente Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG gesehen werden.
    AG Wedding
    03.04.1987
  3. 8 RE Miet 6750/86 - Eigenbedarfskündigung; preisgebundene Altbauwohnung
    Leitsatz: Der Vermieter einer preisgebundenen Altbauwohnung darf sich auf berechtigte Interessen an der Beendigung im Sinne des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 BGB (Eigenbedarf) ohne Rücksicht auf die im § 11 XII. BMG bestimmte Wartefrist berufen, wenn er nach Überlassung der Wohnung an den Mieter das Hausgrundstück als Miteigentümer in einer Bruchteilsgemeinschaft mit Dritten erworben hat und die Erwerber das Eigentum am Grundstück gemäß § 3 und/oder § 8 WEG in der Weise unter sich in Wohnungseigentum aufgeteilt haben, daß sie mit jedem ihnen zustehenden Miteigentumsanteil (bzw. -Teilanteil) das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung verbunden haben.
    KG
    26.03.1987
  4. 5 C 84/87 - Wohnungsbesichtigung; Mietnebenpflichten; Besichtigung der Wohnung; Begründungspflicht; Mietzinszahlung unter Vorbehalt
    Leitsatz: 1. Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Zahlung des uneingeschränkten Mietzinses. 2. Der Vermieter kann nur dann einen Anspruch auf Besichtigung der Wohnung klageweise geltend machen, wenn er dem Mieter die Gründe dafür vorher mitgeteilt hat.
    AG Tiergarten
    16.03.1987
  5. 8 REMiet 1/86 - Fristwehrung für Widerspruch gegen Gebrauchsfortsetzung; Mietverhältnis, stillschweigende Verlängerung; Widerspruch des Vermieters; Fortsetzung des Gebrauchs; Fristablauf; Klagezustellung
    Leitsatz: Die in § 568 BGB bestimmte Frist für den Widerspruch gegen die Fortsetzung eines Mietverhältnisses wird durch nachträgliche Zustellung einer vor Fristablauf eingereichten Klage nicht gewahrt, § 270 Abs. 3 ZPO ist nicht anwendbar.
    OLG Stuttgart
    09.03.1987
  6. 7 C 595.86 - Abwälzung der Instandsetzungspflicht (Leitungsverstopfungen); Instandhaltungspflicht; Formularklausel; Leitungsverstopfung
    Leitsatz: Die Mietvertragsklausel, wonach der Mieter Leitungsverstopfungen bis zum Hauptrohr auf seine Kosten zu beseitigen hat, verstößt gegen das AGB-Gesetz.
    AG Neukölln
    05.03.1987
  7. 7 C 595.86 - Abwälzung der Instandsetzungspflicht (Leitungsverstopfungen); Instandhaltungspflicht; Formularklausel; Leitungsverstopfung
    Leitsatz: Die Mietvertragsklausel, wonach der Mieter Leitungsverstopfungen bis zum Hauptrohr auf seine Kosten zu beseitigen hat, verstößt gegen das AGB-Gesetz.
    AG Neukölln
    05.03.1987
  8. 5 K 679/86 - Sozialhilfe; Schönheitsreparaturen; Umzug; Unterkunftskosten; Renovierungskosten
    Leitsatz: Der Sozialhilfeträger hat auch bei Mieterauszug die notwendigen Schönheitsre paraturen zu übernehmen, sofern der Mieter dazu verpflichtet war.
    VG Münster
    12.02.1987
  9. RE-Miet 2/86 - Baulärm; Streitverkündung; Mietminderungsprozess; Lärmbeeinträchtigung; Minderung
    Leitsatz: Der Anspruch des Mieters von Wohnraum, wegen eines vom Nachbargrundstück ausgehenden Baulärms den Mietzins zu mindern, wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Vermieter als Eigentümer die Lärmbeeinträchtigung ohne Anspruch auf Ausgleichszahlung dulden muß.
    BayObLG
    04.02.1987
  10. 6 C 488/86 - Grunddienstbarkeit; Geh-und Fahrrecht; Freihalten des Fahrstreifens
    Leitsatz: 1. Der Grundstückseigentümer kann von einem grunddienstbarkeitsberechtigten Hinterlieger das Verschlossenhalten der Zufahrtstür verlangen. 2. Zum Anspruch des Grunddienstbarkeitsberechtigten (Geh- und Fahrrecht) auf Freihalten des Fahrstreifens von Anpflanzungen in einer bestimmten Breite und einer bestimmten lichten Weite der Tordurchfahrt.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    04.02.1987