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Urteil Baulärm
Schlagworte
Baulärm; Streitverkündung; Mietminderungsprozess; Lärmbeeinträchtigung; Minderung
Leitsatz
Der Anspruch des Mieters von Wohnraum, wegen eines vom Nachbargrundstück ausgehenden Baulärms den Mietzins zu mindern, wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Vermieter als Eigentümer die Lärmbeeinträchtigung ohne Anspruch auf Ausgleichszahlung dulden muß.
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