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Suchergebnis Urteilssuche (7331 - 7340 von 7967)

  1. I-24 U 76/11 - Mietminderung bei drohender Konzessionsverweigerung für Gaststätte; Untersagung des Gaststättenbetriebs; Aufrechnung des Kautionsrückzahlungsanspruchs gegen verjährte Mietforderung
    Leitsatz: 1. Hat die zuständige Behörde dem Mieter den Betrieb einer Gaststätte in dem Mietobjekt weder untersagt noch die Erteilung einer Konzession verweigert, und war nicht sicher, dass ein entsprechender Antrag des Mieters erfolglos geblieben wäre, liegt ein die Minderung rechtfertigender Mangel noch nicht vor. 2. Der Vermieter kann auch mit einer verjährten Mietzinsforderung gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters aufrechnen, wenn die Mietforderung noch nicht verjährt war, als sie erstmals gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch aufgerechnet werden konnte.
    OLG Düsseldorf
    30.12.2011
  2. 5 U 54/10 - Eigentumserwerb des Zuordnungsberechtigten gegen eingetragene Eigentümer
    Leitsatz: Einem Eigentumserwerb des Zuordnungsberechtigten nach Art. 237 § 2 Abs. 2 EGBGB steht es nicht entgegen, dass am 30. September 1998 im Grundbuch Dritte als Eigentümer eingetragen waren, die selbst weder zuordnungsberechtigt sind noch durch Zwischenerwerb wirksam Eigentum erlangt haben.
    OLG Brandenburg
    24.11.2011
  3. 22 U 179/09 - Verkehrswertermittlung im Rahmen des begünstigten Verkaufs landwirtschaftlicher Flächen
    Leitsatz: 1. Die Bestimmung des Verkehrswertes einer landwirtschaftlichen Fläche kann auch für Verkaufsfälle vor Inkrafttreten der Neufassung des § 5 Satz 5 FIErwV am 11. Juli 2009 durch die Einholung eines Gutachtens eines öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen erfolgen, weil die Erweiterung der Ermittlungsmöglichkeiten eine Erleichterung für den Erwerber mit sich bringt (§ 7 Abs. 2 AusglLeistG). 2. Der Verkehrswert (Marktwert) ist ausgehend von § 194 BauGB durch Ermittlung des Preises zu bestimmen, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen gewesen wäre. 3. Maßstab ist nicht der höchstmögliche Preis, sondern der bei einem Verkauf im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach marktangemessenem Aushandeln eines offen nicht notwendig durch offene Ausschreibung angebotenen Objekts durchschnittlich erzielte Preis.
    KG
    26.08.2010
  4. 2 Ws 191/10 REHA - Missbrauch der KRD Nr. 38 zur Durchführung der „demokratischen Wirtschaftsreform” in Ost-Berlin
    Leitsatz: Voraussetzung einer Enteignung als strafrechtlich rehabilitierungsfähige Maßnahme ist ein inhaltlicher und thematischer Zusammenhang zwischen jener und dem strafrechtlichen Vorwurf, aus dem sich ergibt, dass die Enteignung als strafrechtliche Vergeltung für das missbilligte Verhalten angesehen wird. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    24.06.2010
  5. 2 Ws 28/10 REHA - Strafrechtliche Rehabilitierung bei Einweisung von Jugendlichen in das „Objekt Rüdersdorf“
    Leitsatz: Zu den einer strafrechtlichen Rehabilitierung zugänglichen Entscheidungen gehört auch die Einweisung des Betroffenen in das Objekt Rüdersdorf. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    06.04.2010
  6. 27 W 92/08 - Titelumschreibung bei Rechtsnachfolge; Anwartschaftsrecht; Besitzrecht; Eigentumsanwartschaft
    Leitsatz: 1. Titelumschreibung bei Rechtsnachfolge: Der gutgläubige Erwerb eines Rechtsnachfolgers des Vollstreckungsschuldners steht nur dann der Rechtskrafterstreckung und der Titelumschreibung zu seinen Lasten entgegen, wenn durch die Vollstreckung in seine gutgläubig erworbene Rechtsposition eingegriffen würde. 2. Die Anwartschaft auf das Eigentum an einem Grundstück gewährt kein Recht zum Besitz. Der gutgläubige Erwerb einer solchen Anwartschaft hindert die Umschreibung eines Herausgabetitels zur Vollstreckung gegen den Erwerber daher nicht.
    KG
    25.06.2009
  7. 22 U 240/06 - Streitverkündungswirkung; fehlgeschlagene Anrechnung von Verbindlichkeiten bei Entschädigung; Rückwirkungsverbot; Wirksamkeit der Enteignungstatbestände bei Verfolgung
    Leitsatz: 1. Die Streitverkündungswirkung ist grundsätzlich auf den Streitgegenstand des Ausgangsprozesses begrenzt und erfasst jedenfalls nicht später entstehende Ansprüche. 2. Enteignungstatbestände nach § 1 Abs. 6 VermG sind als wirksam anzusehen; das Eigentum steht insoweit Volkseigentum des Staates gleich. 3. § 1 Abs. 5 TreuhG schließt die Anwendung des TreuhG auf von Wirtschaftsbetrieben in Anspruch genommenes volkseigenes Vermögen nicht aus.
    KG
    21.02.2008
  8. 11 U 15/07 - Kontrahierungszwang ersetzt keinen Vertragsschluss; Abwasserentgelt nur bei Vertrag, mindestens durch Leistungsentgegennahme; Anschluss- und Benutzungszwang; Realofferte; Eigentümer als Abwasserbesitzer; Schweigen als Zustimmung; konkludente Vertragsannahme; Schmutzwasserentsorgung; Schweigen eines durch einen Kontrahierungszwang Verpflichteten; kaufmännisches Bestätigungsschreiben; Abwasserentsorgungsvertrag auf Grund "sozialtypischen Verhaltens"
    Leitsatz: 1. Ein Grundstückseigentümer schuldet nur dann Entgelt für die Abwasserentsorgung, wenn ein Vertrag mit ihm zumindest durch Entgegennahme einer Leistung zustande gekommen ist. 2. Das ist nicht der Fall, wenn ein Dritter als Grundstücksbesitzer die Abwasserentsorgung in Anspruch genommen hat. 3. Aus einem Anschluss- und Benutzungszwang (Kontrahierungszwang) ergibt sich nichts anderes, da dieser keinen Vertragsschluss ersetzt. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    19.12.2007
  9. 3 U 113/05 - Keine Verwirkung der Mieterhöhung bei bloßer Untätigkeit des Mieters; Information; Mieterhöhung; Wertsicherungsklausel; Lebenshaltungsindex; Statistisches Bundesamt; Gaststätte; Campingplatz
    Leitsatz: 1. Ist zwischen den Parteien eine Mieterhöhung aufgrund einer Wertsicherungsklausel nach dem Lebenshaltungskostenindex vereinbart worden, ist es dem Mieter zuzumuten, selbst die Entwicklung des Index zu beobachten und entsprechende Rückstellungen zu bilden. 2. Eine Verwirkung des Vermieteranspruchs auf Mieterhöhung kommt nur dann in Betracht, wenn der Mieter darauf vertrauen durfte, daß der Vermieter eine erhöhte Miete nicht mehr verlangen wird. 3. Eine Wertsicherungsklausel läßt zweifelsfrei den Willen der Parteien erkennen, die Mietanpassung an einem vom Statistischen Bundesamt geführten Index auszurichten. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Rostock
    24.04.2006
  10. I-10 U 143/05 - Bei falschem Umlagemaßstab ist Betriebskostenabrechnung noch formell ordnungsgemäß; verbrauchsabhängige Abrechnung; Anpassungsverlangen; Wohnflächenberechnung; Abrechnungsperiode
    Leitsatz: 1. Enthält die Nebenkostenabrechnung einzelne nicht umlagefähige Positionen oder basiert sie auf einem falschen Umlegungsmaßstab, handelt es sich ausschließlich um - die formelle Ordnungsgemäßheit der Abrechnung unberührt lassende - Fragen der inhaltlichen Richtigkeit. Zur Herbeiführung der Fälligkeit bedarf es keiner Erteilung einer korrigierten Abrechnung. 2. Hat der Vermieter nur 70 % statt 70,25 % der Gesamtkosten in Ansatz gebracht, wird der Mieter hierdurch nicht benachteiligt. Inwieweit andere Mieter wegen des verbleibenden Anteils gegebenenfalls zu Unrecht in Anspruch genommen werden oder genommen worden sind, ist ohne Belang. 3. Enthält der Wohnungsmietvertrag allein die Vorgabe, daß Betriebskosten in Abhängigkeit von ihrem tatsächlichen Anfall anteilig durch die Mietpartei zu tragen sind, ohne nähere Eingrenzung, wie der entsprechende Anteil zu ermitteln ist, und haben sich die Parteien (hier: durch Einigung auf die Wohnflächenberechnung des Steuerberaters) verbindlich auf eine Konkretisierung der maßgebenden Flächen und des daraus abzuleitenden Umlegungsmaßstabes geeinigt, muß sich der Mieter hieran festhalten lassen. 4. Von den Bestimmungen der HeizkostenV abweichende vertragliche Vereinbarungen entbehren nicht ohne weiteres der Wirksamkeit. Vielmehr bedarf es eines Anpassungsverlangens einer der beiden Vertragsparteien, um eine Vertragsanpassung an die Erfordernisse der vorstehenden Bestimmungen herbeizuführen. Ein solches Verlangen (hier: durch Übersendung der Heizkostenabrechnung) wirkt nach allgemeinen Grundsätzen - § 556 a Abs. 2 BGB findet im Geltungsbereich der HeizkostenV keine Anwendung - erst für die nachfolgende Abrechnungsperiode. 5. Eine einseitige Bestimmung der Leistungszeit genügt nicht § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB.
    OLG Düsseldorf
    30.03.2006