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Urteil Missbrauch der KRD Nr. 38 zur Durchführung der „demokratischen Wirtschaftsreform” in Ost-Berlin
Schlagworte
Missbrauch der KRD Nr. 38 zur Durchführung der „demokratischen Wirtschaftsreform” in Ost-Berlin
Leitsatz
Voraussetzung einer Enteignung als strafrechtlich rehabilitierungsfähige Maßnahme ist ein inhaltlicher und thematischer Zusammenhang zwischen jener und dem strafrechtlichen Vorwurf, aus dem sich ergibt, dass die Enteignung als strafrechtliche Vergeltung für das missbilligte Verhalten angesehen wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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