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Urteil Eigentumserwerb des Zuordnungsberechtigten gegen eingetragene Eigentümer
Schlagworte
Eigentumserwerb des Zuordnungsberechtigten gegen eingetragene Eigentümer
Leitsatz
Einem Eigentumserwerb des Zuordnungsberechtigten nach Art. 237 § 2 Abs. 2 EGBGB steht es nicht entgegen, dass am 30. September 1998 im Grundbuch Dritte als Eigentümer eingetragen waren, die selbst weder zuordnungsberechtigt sind noch durch Zwischenerwerb wirksam Eigentum erlangt haben.
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