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Suchergebnis Urteilssuche (6861 - 6870 von 7967)
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24 W 5670/86 - Rechnungslegungspflicht des ausscheidenden VerwaltersLeitsatz: Im Falle des Verwalterwechsels beschränkt sich die außerordentliche Rech nungslegungspflicht des ausscheidenden Verwalters auf das laufende Ge schäftsjahr bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens.KG13.11.1987
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4 REMiet 7/83 - Kündigung wegen Abbruch des GebäudesLeitsatz: 1. Eine auf § 564 b Abs. 2 BGB gestützte Kündigung - hier wegen geplanten Abbruches des Gebäudes -, die nur deshalb unwirksam ist, weil die vom Vermieter angegebenen und dem Mieter mitgeteilten Kündigungsgründe nach richterlicher Beurteilung kein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses ergeben, begründet keinen Schadensersatzanspruch das Mieters gegen den Vermieter, und zwar weder unter dem Gesichtspunkt der Nichterfüllung des Vertrages gemäß § 326 Abs. 1 BGB noch unter dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung noch unter dem der unerlaubten Handlung gemäß §§ 82 Abs. 1, 823 Abs. 2 i. V. m. § 564 b BGB, solange keine Umstände dafür zutage treten, daß der Vermieter in unredlicher Weise von dem in § 564 b normierten Kündigungsrecht Gebrauch gemacht hat (etwa durch wahrheitswidrige Angabe von nicht oder so nicht vorhandenen Kündigungsgründen). 2. § 564 b BGB ist kein Schutzgesetz i . S. des § 823 Abs. 2 BGB dahin, daß der Mieter vor den Nachteilen geschützt werden soll, die ihm dadurch entstehen, daß er einer unwirksamen Kündigung des Vermieters freiwillig Folge leistet und den Besitz an der bis dahin innegehaltenen Mietwohnung aufgibt.OLG Hamm31.01.1984
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4 REMiet 14/82 - Verteilungsmaßstab für Nebenkosten; Nebenkosten; verbrauchsabhängige; Nebenkostenumlage; Verteilungsmaßstab; Umlage; Wohnflächenverhältnis; Flächenmaßstab; BilligkeitLeitsatz: Haben die Parteien eines Wohnungsmietvertrages einen Verteilungsmaßstab für die vom Mieter zu tragenden verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Wasser, Entwässerung, Müll) nicht vereinbart, so ist die Verteilung dieser Nebenkosten durch den Vermieter unter die Mietparteien nach dem Flächenmaßstab, d. h. nach dem Verhältnis der verschiedenen Wohnungsflächengröße nicht schlechthin in jedem Falle unbillig i. S. der §§ 315, 316 BGB und deshalb unverbindlich. Die Beurteilung der Unbilligkeit ist vielmehr Sache der Prüfung des Einzelfalles.OLG Hamm27.09.1983
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9 ReMiet 4/81 - Mieterhöhung durch Gutachten, Qualifikation des GutachtersLeitsatz: Die Frage, ob ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 2 Satz 2 MHG, in dem auf ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Bezug genommen wird, nur dann zulässig ist, wenn der Sachverständige speziell für das Gebiet der Mietpreisbewertung öffentlich bestellt oder vereidigt ist oder ob auch die Beifügung eines Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Grundstücks- und Gebäudeschätzung zulässig ist, wird dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.OLG Karlsruhe14.01.1982
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4 ReMiet 8/81 - Kündigung im Prozeß; Abschrift/beglaubigte der Kündigung; Beglaubigung/der Kündigung; Kündigung/Schriftform; Prozeßbevollmächtigter/Kündigung durch; Rechtsstreit/Kündigung im; Schriftform/der Kündigung; Schriftsatz/prozessualer als KündigungserklärungLeitsatz: Wird die Kündigung eines Wohnraummietvertrages im Laufe eines zwischen Vermieter und Mieter bereits anhängigen Rechtsstreits durch einen prozessualen Schriftsatz erklärt, so ist der Schriftform des § 564 a Abs. 1 Satz 1 BGB genüge getan, wenn dem Mieter eine vom Prozeßbevollmächtigten des Vermieters selbst beglaubigte Abschrift des die Kündigung aussprechenden Schriftsatzes zugeht. Eine Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten unter der Abschrift ist neben oder statt der Unterschrift unter dem Beglaubigungsvermerk nicht erforderlich.OLG Hamm23.11.1981
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3 RE-Miet 10/81 - Nachschiebung einer Kündigung aus anderem GrundLeitsatz: Hat der Mieter einer Kündigung des Vermieters aus § 564 b Abs. 1 BGB widersprochen, so darf der Vermieter noch innerhalb der laufenden Kündigungsfrist nunmehr nach § 564 b Abs. 4 BGB kündigen, wenn er in dem Kündigungsschreiben zweifelsfrei zum Ausdruck bringt, daß die Kündigung nicht mehr auf berechtigte Interessen nach Abs. 1 gestützt wird.OLG Karlsruhe27.10.1981
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- 3 ReMiet 3/81 - Rechtsentscheid; Abweichung; Divergenzvorlage; Entscheidungserheblichkeit; Mietvertragsklausel; Auslegung; TierhaltungsklauselLeitsatz: 1. Die Voraussetzungen für die Einholung eines Rechtsentscheids wegen Abweichung von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder eines Oberlandesgerichts sind nicht gegeben, wenn das Landgericht den Rechtsstreit auch ohne Beantwortung der streitigen Rechtsfrage in dem von ihm für richtig gehaltenen Sinne entscheiden kann 2. Über die Auslegung einer einzelnen Vertragsbestimmung kann nur dann ein Rechtsentscheid erlassen werden, wenn es sich um eine typische, häufig wiederkehrende Klausel handeltOLG Karlsruhe07.07.1981
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4 REMiet 5/80; 4 REMiet 6/80 - Mietvertragsauslegung, TierhaltungLeitsatz: Ist in einem Mietvertrag über eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus vereinbart, daß eine Tierhaltung des Mieters der schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedarf, und ergeben sich aus dem Gesamtverhalten der Parteien vor, bei und nach Vertragsabschluß keine Anhaltspunkte für einen anderweitigen Vertragswillen, unterliegt die Entscheidung, ob der Vermieter die Zustimmung zur Haltung eines Hundes in der Mietwohnung erteilen oder versagen will, seinem Ermessen schlechthin. Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses kann in einem solchen Fall die Entfernung eines ohne seine Zustimmung gehaltenen Hundes aus dem Mietobjekt verlangen, sofern diesem Begehren nicht der Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegensteht.OLG Hamm13.01.1981
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4 REMiet 5/80; 4 REMiet 6/80 - Mietvertragsauslegung, TierhaltungLeitsatz: Ist in einem Mietvertrag über eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus vereinbart, daß eine Tierhaltung des Mieters der schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedarf, und ergeben sich aus dem Gesamtverhalten der Parteien vor, bei und nach Vertragsabschluß keine Anhaltspunkte für einen anderweitigen Vertragswillen, unterliegt die Entscheidung, ob der Vermieter die Zustimmung zur Haltung eines Hundes in der Mietwohnung erteilen oder versagen will, seinem Ermessen schlechthin. Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses kann in einem solchen Fall die Entfernung eines ohne seine Zustimmung gehaltenen Hundes aus dem Mietobjekt verlangen, sofern diesem Begehren nicht der Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegensteht.OLG Hamm13.01.1981
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14 S 117/22 - Schadensersatzansprüche und Verjährung, AufrechnungslageLeitsatz: 1. Eine Aufrechnungslage besteht auch dann, wenn der Vermieter wegen Beschädigung der Mietsache noch nicht einen Zahlungsanspruch statt des Anspruchs auf Naturalrestitution geltend gemacht hat (gegen KG GE 2020, 540).2. Nach Eintritt der Verjährung kann daher wirksam gegen einen Anspruch des Mieters aufgerechnet werden.3. Schadensersatz für unterlassene Spachtelarbeiten zur Beseitigung von Dübellöchern kann der Vermieter nur verlangen, wenn erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde oder die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert wurde.4. Ein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz für eine Einrichtung, die seinem Wegnahmerecht unterliegt, verjährt in 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses.(Leitsätze der Redaktion)LG Lübeck28.03.2024