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Suchergebnis Urteilssuche (6861 - 6870 von 7912)

  1. 12. O. 184/92 - Aufhebung der staatlichen Verwaltung; Aufwendungsersatzanspruch des Mieters
    Leitsatz: Nach Aufhebung der staatlichen Verwaltung über ein Grundstück ist der gemäß § 16 Abs. 2 VermG aus den in bezug auf das Grundstück bestehenden Rechtsverhältnissen allein Berechtigte und Verpflichtete der Eigentümer; der ehemalige staatliche Verwalter haftet daneben nicht (mehr).
    LG Berlin
    25.06.1992
  2. 64 S 325/89 - Räumungsanspruch; Feriensache; nichtehelicher Lebenspartner; Eintritt in das Mietverhältnis; Kündigungserklärung
    Leitsatz: 1. Stützt der Vermieter im Prozeß seinen Räumungsanspruch sowohl auf die mietvertragliche Rückgabepflicht als auch auf Eigentum, so handelt es sich nicht um eine Feriensache. 2. Wenn der Mieter einen gemeinsamen Hausstand für längere Zeit mit seinem nichtehelichen Lebenspartner führt, so tritt auch dieser mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein. 3. Die Kündigungserklärung muß deutlich den Willen des Vermieters erkennen lassen, das Mietverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden.
    LG Berlin
    13.03.1991
  3. 65 S 52/90 - Schönheitsreparaturen; Schadensersatz; Fristsetzung; Ablehnungsandrohung
    Leitsatz: Auch bei einer Zusammenfassung von verzugsbegründender Mahnung und Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung in einem Schreiben ist keine doppelte Fristsetzung erforderlich.
    LG Berlin
    19.02.1991
  4. 62 S 235/89 - Altbau Berlin; Bestandsschutz; Mietpreisüberhöhung
    Leitsatz: 1. Eine bislang preisrechtlich zulässige Miete genießt auch nach Außerkrafttreten der Preisbindung Bestandsschutz und kann nicht im Hinblick auf § 5 Wirtschaftsstrafgesetz unzulässig bzw. teilweise unzulässig werden. 2. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß es sich bei der bisherigen Miete im Sinne von § 3 GVW auch um die preisrechtlich zulässige Miete handelt, denn es kann nicht - jedenfalls nicht ohne weiteres - unterstellt werden, daß ein Vermieter eine preisrechtlich unzulässige Miete verlangt hat.
    LG Berlin
    16.11.1989
  5. 12 O 215/87 - Gewerbemietvertrag über Wohnraum ohne Genehmigung
    Leitsatz: 1. Ein gegen die Zweckentfremdungsverbot-Verordnung verstoßender Mietvertrag ist nichtig. 2. Zur Höhe der Nutzungsentschädigung.
    LG Berlin
    05.12.1988
  6. 64 S 30/88 - Unberechtigte Eigenbedarfskündigung verpflichtet zum Schadenersatz; Beendigung des Mietverhältnisses, Eigenbedarfskündigung, grundlose, Eigenbedarf, vorgetäuschter, positive Vertragsverletzung des Vermieters, Schadenersatz, Umfang, Kündigungsgrund, Beweislast
    Leitsatz: 1. Kündigt der Vermieter das Mietverhältnis gem. § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB, obwohl weder er noch seine Familienangehörigen noch sonstige zu seinem Haus-halt gehörende Personen die Wohnung benötigen, so begeht er eine positive Vertragsverletzung, die ihn zum Ersatz des dem Mieter entstehenden Schadens verpflichtet. 2. Grundsätzlich muß zwar der Mieter beweisen, daß der Kündigungsgrund nicht vorlag. Die Beweislast kehrt sich aber zu Lasten des Vermieters um, wenn sich nach dem Auszug des Mieters herausstellt, daß der Vermieter die Wohnung nicht entsprechend dem angegebenen Kündigungsgrund nutzt. Dann ist es Sache des Vermieters darzulegen, daß der Kündigungsgrund bestanden hat und erst nach der Räumung der Wohnung durch den Mieter entfallen ist. 3. Der Mieter hat einen Anspruch auch auf Ersatz der Kosten des wegen der unberechtigten Kündigung angestrengten Räumungsprozesses, wenn die Rechtslage nicht eindeutig ist. Der Mieter ist aber verpflichtet, seinerseits zur Schadensminderung beizutragen, wozu auch ein Anerkenntnis in zweiter Instanz gehört. 4. Der Mieter kann als Schadensersatz darüber hinaus nur diejenigen Mehrkosten ersetzt verlangen, die durch die Anmietung einer Wohnung gleichen Wohnwertes, gleicher Qualität und gleicher Ausstattung wie die geräumte Wohnung entstehen.
    LG Berlin
    24.06.1988
  7. 11 S 384/87 - Konkludentes Mietverhältnis; schlüssiges Verhalten; Zwangsvollstreckung; Räumungsvollstreckung
    Leitsatz: Die Zwangsvollstreckung aus einem schon mehrere Jahre alten Räumungsurteil kann unzulässig sein.
    LG Hamburg
    20.05.1988
  8. 62 S 378/87 - Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Mitteilungspflicht des Vermieters; Duldungspflicht des Mieters; bauliche Veränderung
    Leitsatz: Das Kammergericht wird ersucht, im Wege des Rechtsentscheides über folgende Rechtsfragen zu befinden: Setzt die Erhebung eines Wertverbesserungszuschlages nach § 11 AMVOB voraus a) die Zustimmung des Mieters zur baulichen Veränderung, b) wenn nein, die in Beachtung des Verfahrens nach § 541 b BGB vor Beginn der Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache zu erfolgende Mitteilung des Vermieters und die sich daraus ergebende Duldung des Mieters oder mangels derselben Feststellung der Verpflichtung zur Duldung der wertverbessernden Maßnahmen?
    LG Berlin
    05.05.1988
  9. 10 C 121/22 - Kündigung wegen Mülltüten und Kinderwagen im Hausflur, Ermittlungsverfahren gegen Sohn der Mieterin
    Leitsatz: 1. Eine fristlose und eine fristgerechte Kündigung wegen kurzfristigen Abstellens von gefüllten Mülltüten vor der Wohnungstür und eines Kinderwagens sind nicht gerechtfertigt, wenn im Treppenhaus ausreichend Platz ist.2. Ein Kündigungsgrund fehlt auch, wenn gegen den Sohn der Mieterin ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet wurde und es zu einer Hausdurchsuchung mit Beschädigung der Wohnungseingangstür kam, ohne dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kam.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Neukölln
    01.06.2023
  10. 3 C 74/20 - Nutzungsentschädigung nach Widerruf des Mietvertrages
    Leitsatz: 1. Ein Wohnraummietvertrag als Verbrauchervertrag, der durch eMail abgeschlossen wurde, kann vom Mieter widerrufen werden, wenn die Wohnung vorher nicht besichtigt wurde. Der Vermieter trägt die Beweislast für die Besichtigung.2. Nach Widerruf schuldet der Mieter Nutzungsersatz in Höhe der vereinbarten oder der ortsüblichen Miete.3. Gegenüber dem Herausgabeanspruch des Vermieters hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen eines Anspruchs auf Ersatz von Verwendungen oder durch den Mietgegenstand verursachten Schaden.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Mitte
    03.06.2021