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Urteil Mauergrundstück, Veräußerung an Dritten wegen Nutzungsabsicht im öffentlichen Interesse, Klageanforderungen, Streitgegenstandsbestimmung


Schlagworte

Mauergrundstück, Veräußerung an Dritten wegen Nutzungsabsicht im öffentlichen Interesse, Klageanforderungen, Streitgegenstandsbestimmung

Leitsätze

1. Die nach § 7 Abs. 1 MauerG vor den ordentlichen Gerichten zu erhebende Klage muß den Anforderungen des § 253 ZPO genügen.

2. Eine "Veräußerung an Dritte im öffentlichen Interesse" i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz, § 3 Abs. 1 Satz 1 MauerG ist auch dann ge-geben, wenn die Veräußerung an eine andere öffentliche Körperschaft erfolgt, die das ehemalige Mauergrundstück für Zwecke des Gemeingebrauchs als Parkanlage oder als Verkehrsfläche verwenden will.

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