Urteil Mauergrundstück, Veräußerung an Dritten wegen Nutzungsabsicht im öffentlichen Interesse, Klageanforderungen, Streitgegenstandsbestimmung
Schlagworte
Mauergrundstück, Veräußerung an Dritten wegen Nutzungsabsicht im öffentlichen Interesse, Klageanforderungen, Streitgegenstandsbestimmung
Leitsätze
1. Die nach § 7 Abs. 1 MauerG vor den ordentlichen Gerichten zu erhebende Klage muß den Anforderungen des § 253 ZPO genügen.
2. Eine "Veräußerung an Dritte im öffentlichen Interesse" i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz, § 3 Abs. 1 Satz 1 MauerG ist auch dann ge-geben, wenn die Veräußerung an eine andere öffentliche Körperschaft erfolgt, die das ehemalige Mauergrundstück für Zwecke des Gemeingebrauchs als Parkanlage oder als Verkehrsfläche verwenden will.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?