Urteil Anfechtbarkeit von trennbaren Teilen der Rehabilitierungsentscheidung
Schlagworte
Anfechtbarkeit von trennbaren Teilen der Rehabilitierungsentscheidung; Enteignung; Landesboden-Kommission; Waffen-SS; Verwaltungsstrafmaßnahme; strafrechtliche Verfolgungsmaßnahme; verwaltungsrechtliche Vermögenseinziehung; Verschlechterungsverbot
Leitsatz
Verwaltungsrechtliche Vermögenseinziehungen im mittelbaren Zusammenhang mit einem Strafverfahren können nicht nach dem StrRehaG überprüft werden. Das trifft auf alle Fälle zu, in denen die Verwaltungsbehörden ein bevorstehendes, laufendes oder abgeschlossenes Strafverfahren zum Anlass für weitere Zwangsmaßnahmen genommen haben. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
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