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  1. BVerwG 7 C 27.94 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Nutzungsartänderung; Zweckbestimmungsänderung; komplexer Wohnungsbau; flurstückübergreifende Neubebauung
    Leitsatz: § 5 Abs. 1 VermG regelt in Konkretisierung des allgemeinen Ausschlußtatbestandes des § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG für seinen Anwendungsbereich abschließend die Voraussetzungen, unter denen die Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken und Gebäuden ausgeschlossen ist (wie BVerwG, Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94). Gemeinsamer Zweck der in § 5 Abs. 1 VermG geregelten Ausschlußtatbestände ist es, bestimmte rechtliche oder tatsächliche Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder Gebäudes nicht dadurch in Frage zu stellen, daß die früheren Eigentumsverhältnisse wieder begründet werden. Der Begriff "Komplexer Wohnungsbau" in § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG ist entsprechend der Zielrichtung dieses Ausschlußtatbestandes, eine planerische und städtebauliche Einheit in ihrem Bestand zu erhalten, gegenüber seinem weiten Verständnis im DDR-Recht einschränkend auszulegen. Eine Verwendung im komplexen Wohnungsbau ist jedenfalls bei einer flurstückübergreifenden Neubebauung gegeben. Ist mit der Verwendung im komplexen Wohnungsbau vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes nachhaltig begonnen worden, begründet dies den Restitutionsausschluß, wenn die Verwendungsmaßnahme weitergeführt wurde und die Ausschlußgründe bis zur Entscheidung über die Rückübertragung fortbestanden haben.
    BVerwG
    01.12.1995
  2. BVerwG 7 C 56.94 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Unredlichkeit; Stichtagsregelung
    Leitsatz: Die Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG findet keine Anwendung, wenn der gegenwärtige Rechtsinhaber den Vermögenswert nach dem 18. Oktober 1989 von einem redlichen Zwischenerwerber erworben hat, ohne daß dabei ein neuer Schädigungstatbestand im Sinne des § 1 VermG verwirklicht wurde.
    BVerwG
    27.10.1995
  3. BVerwG 7 C 16.93 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Aufbauenteignung; entschädigungslose Enteignung
    Leitsatz: Enteignungen nach dem Aufbaugesetz und dem Baulandgesetz der DDR werden nicht schon deshalb vom Tatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG (entschädigungslose Enteignung) erfaßt, weil im Einzelfall die Entschädigung dem Enteigneten nicht zugeflossen ist.
    BVerwG
    24.03.1994
  4. BVerwG 5 B 26.93 - Rechtswegzuständigkeit; Zivilrechtsweg; Verpflichtungserklärung; Mietübernahmeerklärung; Sozialhilfeträger
    Leitsatz: Übernimmt der Sozialhilfeträger nach § 554 Abs. 2 BGB die rückständigen Mietzinsen durch Erklärung gegenüber dem Vermieter, ist ein Anspruch aus dieser Verpflichtungserklärung im Zivilrechtsweg geltend zu machen. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    18.10.1993
  5. OVG 2 N 158/23 - Aufbau eines Außenaufzugs im Milieuschutzgebiet
    Leitsatz: Zur Frage des eigentümerseitigen Anspruchs auf Einbau eines (Außen-) Aufzugs in unter Milieuschutz stehenden Wohngebäuden.(Leitsatz der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    10.05.2024
  6. OVG 10 N 68.20 - Klage einer Dritten gegen eine Baugenehmigung, abstandsflächenrechtliche Privilegierung der Nutzungsänderung bei rechtmäßig bestehenden Gebäuden, Bestandsschutz
    Leitsatz: Rechtmäßig bestehende Gebäude im Sinne der abstandsflächenrechtlichen Privilegierung des § 6 Abs. 9 Satz 1 BauO Bln sind solche, die rechtmäßig errichtet wurden. Dies sind vorhandene Gebäude, die zu irgendeinem früheren Zeitpunkt formell aufgrund einer bauaufsichtlichen Genehmigung oder sonst im Einklang mit materiellem Recht legal errichtet wurden und daher Bestandsschutz genießen.
    OVG Berlin-Brandenburg
    27.11.2020
  7. OVG 11 S 84.17 - Widerruf einer HHG-Bescheinigung, erhebliches Vorschubleisten zugunsten des DDR-Systems, Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit, Spitzeltätigkeit für Staatssicherheit nach Übersiedlung ins Bundesgebiet
    Leitsatz: Es spricht Überwiegendes dafür, dass die Ausschließungsgründe des § 2 Abs. 1 Nr. 1 (erhebliches Vorschubleisten zugunsten des DDR-Systems) und Nr. 2 Halbsatz 1 HHG (Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit) nur durch ein Verhalten in der DDR vor Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland verwirklicht werden können (so bereits OVG Hamburg, ZOV 2014, 575) und diese Normen auch nicht analog auf ein Verhalten nach Übersiedlung anwendbar sind. (Leitsatz der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    11.04.2018
  8. OVG 11 N 70.10 - Besondere Zuwendung für Haftopfer der ehemaligen DDR; Opferrente; tatbestandliche Rückanknüpfung an strafrechtliche Rehabilitierung; echte, unechte Rückwirkung; Gewaltenteilungsprinzip
    Leitsatz: 1. Die Regelung in § 1 Abs. 6 Satz 2 StrRehaG entfaltet keine unzulässige Rückwirkung. 2. Die mit Wirkung vom 9. Dezember 2010 in Kraft getretene Erstreckung der Härteregelung des § 19 StrRehaG auf besondere Zuwendungen im Sinne von § 17 a StrRehaG überschreitet den Gestaltungsspielraum nicht und indiziert keine verfassungswidrige Unvollständigkeit der vorherigen Regelung. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    OVG Berlin-Brandenburg
    03.11.2011
  9. OVG 5 N 18.04 - Ausgleichszahlung bei Zweckentfremdung; Aufhebung eines rechtswidrig gewordenen Dauerverwaltungsaktes als Fall des Wiederaufgreifens
    Leitsatz: Nach Entfallen der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung per 1. September 2000 entfällt auch die Pflicht für Ausgleichszahlungen. Ein entsprechender rechtswidrig gewordener Dauerverwaltungsakt entfällt damit in Anwendung eines Wiederaufgreifens im weiteren Sinne. (Leitsatz der Redaktion)
    OVG Berlin
    22.10.2004
  10. OVG 2 SN 8.01 - Sanierungsrecht; Ausgleichsbetrag; aufschiebende Wirkung; ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes; Sanierungsgebiet Spandau-Altstadt
    Leitsatz: Mit Rücksicht auf die gesetzgeberische Wertung, die dem in § 212 a Abs. 2 BauGB geregelten Ausschluß der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen sanierungsrechtliche Ausgleichsbeträge zugrunde liegt, ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abgabenforderung entsprechend § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO nur dann gerechtfertigt, wenn bei summarischer Prüfung insoweit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durchgreifende rechtliche Bedenken bestehen.
    OVG Berlin
    04.12.2001