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Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; Zulässigkeit; Überholung durch inzwischen ergangenen Rechtsentscheid; keine Betriebskostenachforderung bei Bruttomiete
Leitsatz
Ein Rechtsentscheid kann nicht ergehen, wenn die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Entscheides in dem Zeitpunkt nicht mehr vorliegen, in dem über die Vorlage sachlich entschieden werden soll (hier: vorgelegte Frage bereits durch Rechtsentscheid beantwortet). (Nichtamtlicher Leitsatz)
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