Urteil Haftungsausschluß für Feuchtigkeitsschäden
Schlagworte
Haftungsausschluß für Feuchtigkeitsschäden; Mietmängel; Feuchtigkeit; Feuchtigkeitsschäden;
Gewährleistungsausschluß; Haftungsausschluß; Formularmietvertrag;
Instandsetzungspflicht; Abdingbarkeit; Garantiehaftung
Feuchtigkeitsschäden
Folgende Vereinbarung in Formularmietverträgen über Wohnraum verstößt nicht gegen das AGBG, insbesondere nicht gegen § 9 AGBG: "Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter an den ihm gehörenden Einrichtungsgegenständen durch Feuchtigkeitseinwirkungen entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfang die Feuchtigkeitseinwirkung ist, es sei denn, daß der Vermieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat."
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