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Suchergebnis Urteilssuche (6311 - 6320 von 7930)

  1. V ZR 229/02 - Bodenreformgrundstück; Kennzeichnung durch Eintragung des Erwerbsgrundes im Grundbuch
    Leitsatz: Weist der Vermerk in Abteilung I des Grundbuchs betreffend die Grundlage der Eigentümereintragung auf einen anderen Erwerbsgrund als das Zuteilungsverfahren nach den Bodenreformvorschriften hin, fehlt es an der Kennzeichnung als Bodenreformgrundstück; die Eintragung des Vermerks in Abteilung II zum Verbot der Verpachtung, Teilung und Veräußerung des Grundstücks ist in einem solchen Fall unerheblich.
    BGH
    31.01.2003
  2. VIII ZR 244/02 - Auswahl eines Nachmieters; Ersatzmieter
    Leitsatz: Zur Frage der Zumutbarkeit und Eignung eines Nachmieters, wenn sich der Vermieter unter der Bedingung, daß ein solcher Nachmieter gefunden wird, mit einer Entlassung des Mieters aus dem Mietvertrag einverstanden erklärt.
    BGH
    22.01.2003
  3. III ZR 269/01 - Amtshaftung, - bei arglistiger Täuschung
    Leitsatz: Zum amtshaftungsrechtlichen Schutz des Vertrauens in eine rechtswidrige Baugenehmigung, bei deren Erwirkung der Bauherr den - objektiv erfolglosen - Versuch einer arglistigen Täuschung begangen hat.
    BGH
    16.01.2003
  4. XI ZR 90/02 - Rechtskraft, - bei klageabweisendem Versäumnisurteil
    Leitsatz: Die Rechtskraft eines klageabweisenden Versäumnisurteils macht die erneute gerichtliche Geltendmachung des Klageanspruchs in jedem Fall unzulässig; der Kl. kann sich im Zweitprozeß nicht darauf berufen, im Erstprozeß habe seinem Anspruch lediglich ein inzwischen behobenes vorübergehendes Hindernis (z. B. mangelnde Fälligkeit) entgegengestanden (Bestätigung von BGHZ 35, 338). Das gilt auch dann, wenn die rechtskräftige Klageabweisung auf einem Versäumnisurteil des Berufungsgerichts beruht, mit dem die Berufung des Kl. gegen ein kontradiktorisches klageabweisendes Urteil der ersten Instanz zurückgewiesen wurde.
    BGH
    17.12.2002
  5. X ZB 27/02 - Prozeßgebühr bei Revisionsrücknahme
    Leitsatz: Beantragt der Prozeßbevollmächtigte des Revisionsbeklagten die Zurückweisung der Revision, bevor die Revision begründet worden ist, so ist dem Revisionsbeklagten nur die halbe Prozeßgebühr zu erstatten.
    BGH
    17.12.2002
  6. III ZR 13/02 - Prozeßvergleich, - in Baulandsachen
    Leitsatz: a) Für die gütliche Beilegung eines baulandgerichtlichen Verfahrens, das eine Enteignung betrifft, kommt sowohl eine Einigung in der Form des § 110 Abs. 2 BauGB als auch ein Vergleich nach den Formvorschriften der Zivilprozeßordnung in Betracht. b) Zur Wahl der Form des Prozeßvergleichs in einem solchen Fall.
    BGH
    31.10.2002
  7. V ZR 293/01 - Altenteil, Berufsausübung und -
    Leitsatz: a) Will der Tatrichter von der Aussage eines sachverständigen Zeugen über sachkundig getroffene Feststellungen abweichen, muß er seine bessere Sachkunde darlegen. b) Den Voraussetzungen eines Altenteils ist nicht genügt, wenn der Übernehmer in den übergebenen Räumen seine Berufstätigkeit aufnimmt oder fortsetzt.
    BGH
    25.10.2002
  8. XI ZR 151/99 - Widerruf, - des Kreditvertrags- und Grundstücksgeschäfts
    Leitsatz: Die richtlinienkonforme einschränkende Auslegung des § 5 Abs. 2 HWiG führt zwar zur Widerruflichkeit auch von Realkreditverträgen, deren Zustandekommen auf einer Haustürsituation i. S. v. § 1 HWiG beruht, grundsätzlich nicht jedoch dazu, daß der Widerruf des Kreditvertrags die Wirksamkeit eines mit dem Kredit finanzierten Grundstücksgeschäfts berührt (Bestätigung des Senatsurteils vom 9. April 2002, WM 2002, 1181).
    BGH
    10.09.2002
  9. IX ZR 326/99 - Vollstreckung aus früheren Urteilen auch nach Änderung der Rechtsprechung
    Leitsatz: a) § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG bezieht sich nicht auf Erkenntnisse des Bundesverfassungsgerichts, die eine gerichtliche Entscheidung wegen verfassungsrechtlicher Mängel aufheben, den inhaltlichen Bestand der einschlägigen Rechtsvorschriften jedoch unberührt lassen. b) Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993, mit dem ein die Haftung eines finanziell überforderten Bürgen betreffendes Urteil des Bundesgerichtshofs aufgehoben wurde, bezeichnet nicht eine bestimmte Normauslegung als mit dem Grundgesetz unvereinbar; daher kann auf diese Entscheidung nicht eine Vollstreckungsabwehrklage gegen einen Titel gestützt werden, der die Forderung aus einem Bürgschaftsvertrag betrifft, welcher nach nunmehr geltender höchstrichterlicher Rechtsprechung wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist. c) Die Vollstreckung aus einem vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993 erwirkten Urteil über die Forderung aus einer Bürgschaft, die nach nunmehr geltender höchstrichterlicher Rechtsprechung wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist, kann im allgemeinen nicht mit der Klage aus § 826 BGB abgewehrt werden.
    BGH
    11.07.2002
  10. V ZR 75/02 - Verfahrensmangel, wesentlicher - als Revisionsgrund
    Leitsatz: a) Eine Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels kommt, nicht anders als bei materiellen Rechtsfehlern, nur unter den allgemeinen in § 543 Abs. 2 ZPO genannten Voraussetzungen in Betracht. b) Bei der Verletzung eines Verfahrensgrundrechts (hier: Verletzung des Rechts auf ein objektiv willkürfreies Verhalten) können über den Einzelfall hinaus allgemeine Interessen berührt sein, da hierdurch das Vertrauen in die Rechtsprechung insgesamt gefährdet ist.
    BGH
    04.07.2002