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Urteil Beweiserhebung
Schlagworte
Beweiserhebung; Indiztatsache; systematische Täuschung beim Verkauf von Eigentumswohnungen; Indizienbeweis; logischer Rückschluss auf zu beweisenden Sachverhalt; Grundstückskauf; rechtliches Gehör
Leitsatz
Bei einem Indizienbeweis darf der Tatrichter von einer beantragten Beweiserhebung nicht absehen, wenn die unter Beweis gestellte Hilfstatsache die ernstliche Möglichkeit des logischen Rückschlusses auf den zu beweisenden Tatbestand bietet.
(Leitsatz der Redaktion)
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